RegelinsolvenzSicherungsmaßnahme

SG - Spielhallen- und Gaststättenbetriebs GmbH

Aktenzeichen: 35 IN 158/25Insolvenzgericht: GifhornBundesland: Niedersachsen

SG - Spielhallen- und Gaststättenbetriebs GmbH ist in der Gastronomie und Spielhallenbetrieb in Deutschland tätig.

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Verfahrensstand
Sicherungsmaßnahme
Bieterfenster
noch ~16 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Gifhorn
Niedersachsen
Branche
Gastronomie & Hotellerie
verwalter
Rechtsanwalt Torsten Gutmann
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG - Spielhallen- und Gaststättenbetriebs GmbH wurde am 25.06.2026 beim Gifhorn beantragt (Az. 35 IN 158/25). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Torsten Gutmann bestellt.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Gifhorn Beschluss 35 IN 158/25 24.06.2026 In dem Insolvenzantragsverfahren […], - Antragstellerin - g e g e n SG - Spielhallen- und Gaststättenbetriebs GmbH vertr. d: […]. GF […] (AG Hildesheim, HRB 208055), vertreten durch: […]. Es wird die Eintragung der Antragsgegnerin in das SchuldneVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Gifhorn Beschluss 35 IN 158/25 24.06.2026 In dem Insolvenzantragsverfahren […], - Antragstellerin - g e g e n SG - Spielhallen- und Gaststättenbetriebs GmbH vertr. d: […]. GF […] (AG Hildesheim, HRB 208055), vertreten durch: […]. Es wird die Eintragung der Antragsgegnerin in das Schuldnerverzeichnis angeordnet. Die gemäß § 21 ff InsO angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens einschließlich derjenigen der vorläufigen Verwaltung trägt die Antragsgegnerin. Der Gegenstandswert wird auf 500,00 EUR festgesetzt. G r ü n d e : Die Ablehnung des Eröffnungsantrages beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Die durchgeführten Ermittlungen haben ergeben, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, aber keine Masse vorhanden ist, die die Verfahrenskosten decken würde. Dies ergibt sich aus dem Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt […] vom . Der Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO bedarf es danach nicht mehr. Die Antragstellerin hat es abgelehnt, einen Massekostenvorschuss zu zahlen. Auch die Antragsgegnerin kann einen Kostenvorschuss nicht leisten. Die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis hat gemäß § 26 Abs. 2 InsO i. V. m. § 882b Abs. 1 Nr. 3 ZPO zu erfolgen. Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 4 InsO, 91 ZPO. Unterlegen ist die Antragsgegnerin, da sich der geltend gemachte Insolvenzgrund als zutreffend erwiesen hat. Der eigentlich begründete Antrag ist nur deshalb zurückzuweisen, weil die Antragsgegnerin so vermögenslos ist, dass nicht einmal mehr eine verfahrenskostendeckende Masse vorhanden ist. Der Gegenstandswert wird gemäß § 58 GKG nach dem Mindestwert festgesetzt. Da die Insolvenzmasse geringer ist als die Höhe der Forderung, die dem Antrag zugrunde lag, ist allein der Mindestwert anzusetzen. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Gifhorn eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Gifhorn an. Die Beschwerde soll begründet werden. Timm Richter am Amtsgericht Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: http://www.amtsgericht-gifhorn.niedersachsen.de/wir_ueber_uns/hinweise_zum_datenschutz/ Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Häufige Fragen

Ist SG - Spielhallen- und Gaststättenbetriebs GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG - Spielhallen- und Gaststättenbetriebs GmbH wurde am 25.06.2026 beim Gifhorn beantragt (Az. 35 IN 158/25).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von SG - Spielhallen- und Gaststättenbetriebs GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Gifhorn. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 35 IN 158/25 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von SG - Spielhallen- und Gaststättenbetriebs GmbH?+

Rechtsanwalt Torsten Gutmann wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Kann SG - Spielhallen- und Gaststättenbetriebs GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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