Vorläufige InsolvenzSicherungsmaßnahme

Silmar Energy GmbH

Aktenzeichen: 46 IN 63/26Insolvenzgericht: LüneburgBundesland: Niedersachsen
Käufer-Interesse
🔒
Tage seit Eröffnung
Stammkapital
€25.000
Branche
Bau & Handwerk
verwalter
Dr. Moritz Sponagel
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Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Silmar Energy GmbH (Winsen (Luhe), 21423) wurde am 03.08.2026 beim Lüneburg beantragt (Az. 46 IN 63/26). Verfahrensart: Vorläufige Insolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Moritz Sponagel bestellt.

Zusammengestellt aus amtlichen Register- und Bekanntmachungsdaten. Nur Fakten — keine Schätzungen.

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Rechtsname
Silmar Energy GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 211724 · Amtsgericht Lüneburg
Sitz
Winsen (Luhe), 21423
Geschäftsadresse
Bahnhofstraße 42-44, 21423, Winsen (Luhe)
Gegenstand des Unternehmens
die Planung, der Bau und der Handel mit Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien sowie der Handel mit hierzu notwendigen Komponenten
Stammkapital
€25.000
Gegründet am
08.09.2016

Verfahrensverlauf

Meilensteine des Verfahrens auf einer Zeitachse — vom Antrag bis zur Verwertung.

HeuteSicherungsmaßnahme03.08.2026

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

46 IN 63/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Silmar Energy GmbH, Bahnhofstraße 42-44, 21423 Winsen (Luhe) (AG Lüneburg, HRB 211724), vertr. d: […]. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen InsolvenzveVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
46 IN 63/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Silmar Energy GmbH, Bahnhofstraße 42-44, 21423 Winsen (Luhe) (AG Lüneburg, HRB 211724), vertr. d: […]. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt […], Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg, Tel.: 040/3339958-0, Fax: 040/3339958-29, E-Mail: Hamburg@sponagel-recht.de bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Lüneburg, 03.08.2026 Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: http://www.amtsgericht-lueneburg.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschutz_und_datenschutzbeauftragter/datenschutz-und-datenschutzbeauftragter Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Häufige Fragen

Ist Silmar Energy GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Silmar Energy GmbH (Winsen (Luhe), 21423) wurde am 03.08.2026 beim Lüneburg beantragt (Az. 46 IN 63/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Silmar Energy GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Lüneburg. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 46 IN 63/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Silmar Energy GmbH?+

Dr. Moritz Sponagel, Hamburg wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Kann Silmar Energy GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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