RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetSpäte Phase · 124d

STS GmbH Dienstleistungs-Systeme-Technologien-Schweisstechnik

Aktenzeichen: 26 IN 121/26Insolvenzgericht: TübingenBundesland: Baden-Württemberg
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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 124
Bieterfenster
Antragsphase vorbei
Gericht / Region
Tübingen
Baden-Württemberg
Branche
Fertigung / Industrie
verwalter
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der STS GmbH Dienstleistungs-Systeme-Technologien-Schweisstechnik (Reutlingen, 72770) wurde am 23.06.2026 beim Amtsgericht Tübingen eröffnet (Az. 26 IN 121/26). Verfahrensart: Regelinsolvenz. STS GmbH Dienstleistungs-Systeme-Technologien-Schweisstechnik ist eine eingetragene GmbH, gegründet am 18.02.2014. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen: die Herstellung und Bearbeitung von Schweißkonstruktionen aller Art, Montage von Komponenten, Fertigung und Bearbeitungen von Metallteilen, Konstruktion und Produktion von Fördersystemen in der Automobilindustrie und Logistikdienstleistungen sowie damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen..

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text der amtlichen §9-InsO-Bekanntmachung aus insolvenzbekanntmachungen.de.

26 IN 121/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. STS GmbH Dienstleistungs-Systeme- […], vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 748073 - Schuldnerin - | Beschluss: | Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 InsO wird für den Berichts- und PrüfungsterVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
26 IN 121/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. STS GmbH Dienstleistungs-Systeme- […], vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 748073 - Schuldnerin - | Beschluss: | Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 InsO wird für den Berichts- und Prüfungstermin das mündliche Verfahren angeordnet und der Eröffnungsbeschluss vom 30.04.2026 insoweit aufgehoben. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll insbesondere der freihändige Verkauf der zur Insolvenzmasse gehörenden Immobilien/Grundstücke und Erhebung von gerichtlichen (Anfechtungs-)Klagen), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten sowie Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zur freihändigen Veräußerung des Grundstücks Carl-Zeiss-Str. 31, Reutlingen (Grundbuch von Reutlingen Blatt Nr. 46326, BV Nr.1), des Rechts auf Einspeisevergütung aus dem Vertrag Nr. 34001250_1 mit der FairEnergie Reutlingen wird anberaumt auf Dienstag, 07.07.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 20, EG, Schellingstraße 9-11, 72072 Tübingen Hinweis: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Prüfungstermin wird anberaumt auf Dienstag, 07.07.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 20, EG, Schellingstraße 9-11, 72072 Tübingen Hinweise: Der Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, kann nur mündlich in diesem Termin erhoben werden. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Hat die Schuldnerin eine titulierte Forderung bestritten, so obliegt es der Schuldnerin binnen einer Frist von einem Monat, die mit dem Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren mit dem Bestreiten der Forderung beginnt, den Widerspruch zu verfolgen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt ein Widerspruch als nicht erhoben. Die Schuldnerin hat dem Gericht die Verfolgung dieses Anspruchs nachzuweisen. | Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Tübingen Doblerstraße 14 72074 Tübingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 22.06.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
STS GmbH Dienstleistungs-Systeme-Technologien-Schweisstechnik
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB 748073 · Amtsgericht Stuttgart
Sitz
Reutlingen, 72770
Geschäftsadresse
Carl-Zeiss-Straße 31, 72770, Reutlingen
Gegenstand des Unternehmens
die Herstellung und Bearbeitung von Schweißkonstruktionen aller Art, Montage von Komponenten, Fertigung und Bearbeitungen von Metallteilen, Konstruktion und Produktion von Fördersystemen in der Automobilindustrie und Logistikdienstleistungen sowie damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
Stammkapital
€25.000
Gegründet am
18.02.2014
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam.
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Unternehmensprofil

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ZeitfensterWahrscheinlich zu spät für den GesamtbetriebBekanntmachung vor 124 Tagen

Der Berichtstermin ist vorbei; über Fortführung oder Liquidation wurde entschieden. Der Gesamtbetrieb ist meist vergeben — einzelne Assets (Marke, Domain, IP, Maschinen) sind dann oft günstiger zu haben.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

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Wichtige Fristen

Berichtstermin · Käuferfenster
30.04.2026
§§ 29, 156–157 InsO — die Gläubigerversammlung entscheidet über Fortführung oder Stilllegung. Übertragende Sanierungen laufen meist davor.
Anmeldefrist · Gläubigerfrist
—
§174 InsO — Frist für Gläubiger, Forderungen anzumelden. Kein Käufertermin.
Prüfungstermin · Gläubigerfrist
30.04.2026
§§ 29, 176 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen. Gläubigertermin.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
Was am Asset-Deal hängt

Ein Kauf aus der Insolvenzmasse ist ein Asset-Deal: du kaufst einzelne Gegenstände und Rechte, nicht die Gesellschaft. Das ist die Checkliste, die erfahrene Käufer vor dem Angebot abarbeiten. Zu diesem Verfahren liegen uns die Antworten nicht vor — sie kommen vom Insolvenzverwalter.

  • Welche Assets gehören wirtschaftlich schon jemand anderem?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Leasing sind der häufigste Grund, warum die Maschine auf dem Foto nicht mitverkauft wird. Der Verwalter darf nur verwerten, was zur Masse gehört (§§ 47, 51 InsO — Aus- und Absonderungsrechte). Frage nach der Aussonderungsliste, bevor du bewertest.

  • Gehören die Räume zur Masse — oder hängt alles am Vermieter?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Bei gemieteten Betriebsräumen entscheidet der Vermieter, ob der Mietvertrag auf dich übergeht. Ein Standort, den du nicht behalten darfst, ist bei einem ortsgebundenen Betrieb der ganze Deal. Kläre Eigentum, Restlaufzeit, Kündigungsrechte und die Zustimmung des Vermieters — schriftlich, vor dem Angebot.

  • Sind die Genehmigungen betriebs- oder personengebunden?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Konzessionen, Gaststättenerlaubnis, Handwerksrolle, Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, Zulassungen im Gesundheits- und Transportbereich: manche gehen mit dem Betrieb über, andere hängen an einer natürlichen Person und erlöschen mit ihr. Eine Genehmigungsmatrix ist bei genehmigungspflichtigen Gewerken der erste Schritt, nicht der letzte.

  • Wem gehören Marke, Domain, Shop und Kundendaten wirklich?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Domains stehen oft auf den Gesellschafter oder die Agentur, nicht auf die Gesellschaft; Marken sind manchmal an eine Holding lizenziert. Ohne Domain und Marke kaufst du Inventar statt eines Geschäfts. Kundendaten sind zusätzlich datenschutzrechtlich zu beurteilen — ein Kundenstamm ist kein Gegenstand, der beliebig übertragen wird.

  • § 613a BGB: welche Arbeitsverhältnisse übernimmst du mit?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Wer einen Betrieb oder Betriebsteil übernimmt, tritt in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein — auch aus der Insolvenz heraus. Was die Insolvenz ändert, ist die Haftung für ALTVERBINDLICHKEITEN: für Ansprüche, die vor Verfahrenseröffnung entstanden sind, haftet der Erwerber nach ständiger BAG-Rechtsprechung nicht. Der Sozialplan ist nach § 123 InsO gedeckelt — höchstens 2,5 Monatsverdienste je Arbeitnehmer, und insgesamt höchstens ein Drittel der Masse, die ohne Sozialplan zur Verteilung stünde. Rechne mit Headcount × Monatsverdienst × 2,5 als Obergrenze und prüfe die Drittelgrenze gegen die Masse.

  • Welche Verträge braucht der Betrieb, um am Montag weiterzulaufen?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Der Verwalter hat nach § 103 InsO ein Wahlrecht bei beiderseits nicht erfüllten Verträgen, und Kunden- wie Lieferantenverträge gehen beim Asset-Deal nur mit Zustimmung des Vertragspartners über. Frage nach den fünf Verträgen, ohne die der Betrieb steht — Warenwirtschaft, Zahlungsdienstleister, Fulfilment, Schlüssellieferant, Schlüsselkunde — und kläre die Novation vor dem Closing.

Warum der Kauf aus der Masse sauberer ist als ein normaler Unternehmenskauf

  • § 75 Abs. 2 AO — die Haftung des Betriebsübernehmers für Betriebssteuern des Vorgängers gilt ausdrücklich nicht für den Erwerb aus einer Insolvenzmasse. Beim Kauf eines gesunden Unternehmens ist genau das eines der größten Risiken.
  • § 25 HGB — die Haftung bei Firmenfortführung wird beim Erwerb aus der Masse regelmäßig ausgeschlossen bzw. greift nach herrschender Auffassung nicht; die Abrede gehört trotzdem ausdrücklich in den Kaufvertrag.
  • Altverbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen vor Verfahrenseröffnung trägt der Erwerber nach ständiger BAG-Rechtsprechung nicht mit — der laufende Betrieb geht über, die Schulden bleiben in der Masse.

Allgemeine Informationen zur deutschen Rechtslage, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Unternehmen. Für den konkreten Fall zählt allein, was Verwalter und Kaufvertrag sagen.

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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist STS GmbH Dienstleistungs-Systeme-Technologien-Schweisstechnik insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der STS GmbH Dienstleistungs-Systeme-Technologien-Schweisstechnik (Reutlingen, 72770) wurde am 23.06.2026 beim Amtsgericht Tübingen eröffnet (Az. 26 IN 121/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von STS GmbH Dienstleistungs-Systeme-Technologien-Schweisstechnik zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Amtsgericht Tübingen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 26 IN 121/26 geführt.

Wie lautet die Registernummer von STS GmbH Dienstleistungs-Systeme-Technologien-Schweisstechnik?+

STS GmbH Dienstleistungs-Systeme-Technologien-Schweisstechnik ist im amtlichen Register unter HRB 748073 beim Amtsgericht Stuttgart eingetragen.

Was ist der eingetragene Gegenstand des Unternehmens von STS GmbH Dienstleistungs-Systeme-Technologien-Schweisstechnik?+

Im Register ist als Gegenstand des Unternehmens eingetragen: die Herstellung und Bearbeitung von Schweißkonstruktionen aller Art, Montage von Komponenten, Fertigung und Bearbeitungen von Metallteilen, Konstruktion und Produktion von Fördersystemen in der Automobilindustrie und Logistikdienstleistungen sowie damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen..

Kann STS GmbH Dienstleistungs-Systeme-Technologien-Schweisstechnik oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

Was jetzt? Käufer-Leitfaden

Wie läuft ein Asset-Deal aus einer Insolvenz ab? Welche Fristen musst du kennen? Wann sprichst du am besten mit dem Verwalter?