RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetMittlere Phase · 78d

STS GmbH Dienstleistungs-Systeme-Technologien-Schweisstechnik

Aktenzeichen: 26 IN 121/26Insolvenzgericht: TübingenBundesland: Baden-Württemberg

Produziert und bearbeitet Schweißkonstruktionen, Metallteile sowie Fördersysteme für die Automobilindustrie und erbringt Logistikdienstleistungen.

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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 78
Bieterfenster
noch ~14 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Tübingen
Baden-Württemberg
Branche
Fertigung / Industrie
verwalter
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der STS GmbH Dienstleistungs-Systeme-Technologien-Schweisstechnik (Reutlingen, 72770) wurde am 23.06.2026 beim Tübingen eröffnet (Az. 26 IN 121/26). Verfahrensart: Regelinsolvenz. STS GmbH Dienstleistungs-Systeme-Technologien-Schweisstechnik ist eine eingetragene GmbH, gegründet am 18.02.2014. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen: die Herstellung und Bearbeitung von Schweißkonstruktionen aller Art, Montage von Komponenten, Fertigung und Bearbeitungen von Metallteilen, Konstruktion und Produktion von Fördersystemen in der Automobilindustrie und Logistikdienstleistungen sowie damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen..

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RegelinsolvenzHRB HRB 748073Bieterfenster ~14 TageBerichtstermin steht

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

26 IN 121/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. STS GmbH Dienstleistungs-Systeme- […], vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 748073 - Schuldnerin - | Beschluss: | Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 InsO wird für den Berichts- und PrüfungsterVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
26 IN 121/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. STS GmbH Dienstleistungs-Systeme- […], vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 748073 - Schuldnerin - | Beschluss: | Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 InsO wird für den Berichts- und Prüfungstermin das mündliche Verfahren angeordnet und der Eröffnungsbeschluss vom 30.04.2026 insoweit aufgehoben. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll insbesondere der freihändige Verkauf der zur Insolvenzmasse gehörenden Immobilien/Grundstücke und Erhebung von gerichtlichen (Anfechtungs-)Klagen), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten sowie Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zur freihändigen Veräußerung des Grundstücks Carl-Zeiss-Str. 31, Reutlingen (Grundbuch von Reutlingen Blatt Nr. 46326, BV Nr.1), des Rechts auf Einspeisevergütung aus dem Vertrag Nr. 34001250_1 mit der FairEnergie Reutlingen wird anberaumt auf Dienstag, 07.07.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 20, EG, Schellingstraße 9-11, 72072 Tübingen Hinweis: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Prüfungstermin wird anberaumt auf Dienstag, 07.07.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 20, EG, Schellingstraße 9-11, 72072 Tübingen Hinweise: Der Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, kann nur mündlich in diesem Termin erhoben werden. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Hat die Schuldnerin eine titulierte Forderung bestritten, so obliegt es der Schuldnerin binnen einer Frist von einem Monat, die mit dem Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren mit dem Bestreiten der Forderung beginnt, den Widerspruch zu verfolgen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt ein Widerspruch als nicht erhoben. Die Schuldnerin hat dem Gericht die Verfolgung dieses Anspruchs nachzuweisen. | Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Tübingen Doblerstraße 14 72074 Tübingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 22.06.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
STS GmbH Dienstleistungs-Systeme-Technologien-Schweisstechnik
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 748073 · Amtsgericht Stuttgart
Sitz
Reutlingen, 72770
Geschäftsadresse
Carl-Zeiss-Straße 31, 72770, Reutlingen
Gegenstand des Unternehmens
die Herstellung und Bearbeitung von Schweißkonstruktionen aller Art, Montage von Komponenten, Fertigung und Bearbeitungen von Metallteilen, Konstruktion und Produktion von Fördersystemen in der Automobilindustrie und Logistikdienstleistungen sowie damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
Stammkapital
€25.000
Gegründet am
18.02.2014
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam.

Unternehmensprofil

KI-Kurzdossier

ZeitfensterWahrscheinlich zu spät für den GesamtbetriebBekanntmachung vor 79 Tagen

Der Berichtstermin ist vorbei; über Fortführung oder Liquidation wurde entschieden. Der Gesamtbetrieb ist meist vergeben — einzelne Assets (Marke, Domain, IP, Maschinen) sind dann oft günstiger zu haben.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
30.04.2026
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
30.04.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.

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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist STS GmbH Dienstleistungs-Systeme-Technologien-Schweisstechnik insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der STS GmbH Dienstleistungs-Systeme-Technologien-Schweisstechnik (Reutlingen, 72770) wurde am 23.06.2026 beim Tübingen eröffnet (Az. 26 IN 121/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von STS GmbH Dienstleistungs-Systeme-Technologien-Schweisstechnik zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Tübingen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 26 IN 121/26 geführt.

Was ist der eingetragene Gegenstand des Unternehmens von STS GmbH Dienstleistungs-Systeme-Technologien-Schweisstechnik?+

Im Register ist als Gegenstand des Unternehmens eingetragen: die Herstellung und Bearbeitung von Schweißkonstruktionen aller Art, Montage von Komponenten, Fertigung und Bearbeitungen von Metallteilen, Konstruktion und Produktion von Fördersystemen in der Automobilindustrie und Logistikdienstleistungen sowie damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen..

Kann STS GmbH Dienstleistungs-Systeme-Technologien-Schweisstechnik oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

Was jetzt? Käufer-Leitfaden

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STS GmbH Dienstleistungs-Systeme-Technologien-Schweisstechnik — Insolvenzverfahren (26 IN 121/26) · Übernahme-Radar