Debtor in possessionInsolvency openedEarly phase · 0d

TAIWA GmbH

Case number: 3608 IN 1558/26Court: Charlottenburg (Berlin)State: Berlin
Buyer interest
🔒
Days since opening
0
Share capital
€39.063
Industry
Software & SaaS
verwalter
Rechtsanwältin Geraldine Mocci
Contact administrator →

Case summary

Insolvency proceedings concerning TAIWA GmbH (Berlin, 10719) were opened on 2026-08-03 at the Charlottenburg (Berlin) (case no. 3608 IN 1558/26). Procedure type: Debtor in possession. Rechtsanwältin Geraldine Mocci was appointed as insolvency administrator. Creditors must file claims with the administrator by 2026-08-27.

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Legal name
TAIWA GmbH
Legal form
GmbH
Register number
HRB HRB 209441 · Amtsgericht Berlin
Registered seat
Berlin, 10719
Business address
Kurfürstendamm 14, 10719, Berlin
Business purpose
Entwicklung und Verkauf von Technologien zur Unterstützung der persönlichen und beruflichen Entwicklung und Potentialentfaltung von Menschen und Organisationen. Entwicklung, Verkauf und Vertrieb von Technologien im Consulting und Coaching Bereich.
Share capital
€39.063
Founded on
2023-06-12
Representation rules
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

Procedure timeline

Milestones of the insolvency proceeding on a single timeline.

TodayOpening decree2026-08-03Claim deadline (§174)2026-08-27

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Key deadlines

Claim deadline
2026-08-27
§174 InsO — deadline for creditors to lodge claims with the administrator.
Report meeting
§29 InsO — first creditors' meeting, administrator presents restructuring vs. liquidation plan.
Verification meeting
§29 InsO — verification of the lodged claims.

Administrator dossier

Rechtsanwältin Geraldine Mocci
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Official gazette entry

Full text of the §9 InsO opening decree from insolvenzbekanntmachungen.de.

3608 IN 1558/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. TAIWA GmbH, Kurfürstendamm 14, 10719 Berlin, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 209441 B - Schuldnerin - Geschäftszweig: Telekommunikation, Softwareentwicklung etc. |Show full announcement ↓
3608 IN 1558/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. TAIWA GmbH, Kurfürstendamm 14, 10719 Berlin, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 209441 B - Schuldnerin - Geschäftszweig: Telekommunikation, Softwareentwicklung etc. | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 16.07.2026 um 18.17 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin […], Berliner Straße 117, 10713 Berlin. 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 27.08.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 27.08.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Die Insolvenzverwalterin wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Gründe: Nach den Feststellungen des Gerichts sind Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gegeben. Zudem ist eine Masse, die die Kosten des Verfahrens voraussichtlich decken wird, vorhanden. Dies ergibt sich aus den Darlegungen der Sachverständigen in ihrem Gutachten vom 14.07.2026, auf das wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird. Den Erwägungen und Darlegungen der Sachverständigen schließt sich das Gericht nach eigener, kritischer Prüfung an. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 17.07.2026

Official announcement pursuant to § 9 InsO. Names of natural persons have been removed. Source: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Frequently asked questions

Is TAIWA GmbH insolvent?+

Insolvency proceedings concerning TAIWA GmbH (Berlin, 10719) were opened on 2026-08-03 at the Charlottenburg (Berlin) (case no. 3608 IN 1558/26).

Which court handles the insolvency of TAIWA GmbH and what is the case number?+

The competent court is the Charlottenburg (Berlin). The proceedings are conducted under case number 3608 IN 1558/26.

Who is the insolvency administrator of TAIWA GmbH?+

Rechtsanwältin Geraldine Mocci, Berlin was appointed by the court as insolvency administrator. Buyers and creditors contact the administrator directly.

By when must claims be filed?+

Creditors must register their claims with the administrator by 2026-08-27.

Can TAIWA GmbH or its assets be acquired?+

In many insolvency proceedings the business operations or individual assets are sold via a transferring restructuring (asset deal). Interested buyers approach the appointed insolvency administrator; the official facts and deadlines above are the starting point.

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