Vorläufige InsolvenzSicherungsmaßnahme

Tavola GmbH

Aktenzeichen: 601 IN 241/26Insolvenzgericht: RosenheimBundesland: Bayern

Tavola GmbH, in Insolvenz, keine spezifischen Informationen zu Produkten oder Mitarbeitern verfügbar.

www.tavola.dewahrscheinlich
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Verfahrensstand
Sicherungsmaßnahme
Bieterfenster
noch ~30 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Rosenheim
Bayern
Branche
Gastronomie & Hotellerie
verwalter
Rechtsanwalt Severin Kiesl
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tavola GmbH wurde am 09.07.2026 beim Rosenheim beantragt (Az. 601 IN 241/26). Verfahrensart: Vorläufige Insolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Severin Kiesl bestellt.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Az.: 601 IN 241/26 In dem Verfahren über den Antrag d. Tavola GmbH, Eichbichlstraße 5, 83071 Stephanskirchen, vertreten durch: […] rer […]: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 10225 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Griehl & Coll., Eichbichlstraße 5, 8Vollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Az.: 601 IN 241/26 In dem Verfahren über den Antrag d. Tavola GmbH, Eichbichlstraße 5, 83071 Stephanskirchen, vertreten durch: […] rer […]: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 10225 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Griehl & Coll., Eichbichlstraße 5, 83071 Stephanskirchen, Gz.: 75-26 GR"0 /am D2/789-26 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 In- sO)wird am 09.07.2026 um 09:05 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt […], Prinzregentenstra- ße 5, 83022 Rosenheim, Telefon: +49(8031)233890, Telefax: +49(8031)13892, Email: [email protected]. Es wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldne- rin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Rosenheim Bismarckstr. 1 83022 Rosenheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zu- stellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustel- lung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genann- ten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine an- waltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthal- ten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch ei- ne Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Do- kument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen - mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder - von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Per- son versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: 20 - auf einem sicheren Übermittlungsweg oder - an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwal- tungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hin- sichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das be- sondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 09.07.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Wichtige Fristen

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§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist Tavola GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tavola GmbH wurde am 09.07.2026 beim Rosenheim beantragt (Az. 601 IN 241/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Tavola GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Rosenheim. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 601 IN 241/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Tavola GmbH?+

Rechtsanwalt Severin Kiesl, Rosenheim wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Kann Tavola GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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