RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetFrühe Phase · 0d

TDM Team Dienstleistung und Malerbetrieb GmbH

Aktenzeichen: 70k IN 206/26Insolvenzgericht: KölnBundesland: Nordrhein-Westfalen
Käufer-Interesse
🔒
Tage seit Eröffnung
0
Stammkapital
€25.000
Branche
Bau & Handwerk
verwalter
Dr. Mike Westkamp
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Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TDM Team Dienstleistung und Malerbetrieb GmbH (Köln, 51149) wurde am 03.08.2026 beim Köln eröffnet (Az. 70k IN 206/26). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Mike Westkamp bestellt. Forderungen sind bis zum 28.09.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Zusammengestellt aus amtlichen Register- und Bekanntmachungsdaten. Nur Fakten — keine Schätzungen.

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Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
TDM Team Dienstleistung und Malerbetrieb GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 112131 · Amtsgericht Köln
Sitz
Köln, 51149
Geschäftsadresse
Theodor-Heuss-Straße 78, 51149, Köln
Gegenstand des Unternehmens
die Führung eines Malerbetriebs, Hausmeisterservice und Gebäudereinigung sowie die Durchführung von Außendämmarbeiten, Putzarbeiten, Malerarbeiten, Bodenverlegung, Fensterbau sowie Dienstleistung. Zu den Dienstleistungen zählen das Anschließen von Elektrogeräten, Arbeitnehmerüberlassung, Verleih von Geräten, Baustellenabsicherung, Baustelleinrichtung, Lieferung von Baustoff, Bauüberwachung, Ein- und Abbau von Beleuchtungen, Betonarbeiten, Bepflanzungsarbeiten, Dachbegrünung, Montagearbeiten von Einrichtungsgegenständen, Umzugsarbeiten, Entsorgung von Baumaterial, Fassadenreinigung, Gerüstbau, Montierung sowie Wartung von Klimaanlagen, Materiallieferung, Teppichhandel, Wartungsarbeiten, Einrichtung von Gewerbeobjekten, Montage von Brandschutztüren.
Stammkapital
€25.000
Gegründet am
12.08.2022

Verfahrensverlauf

Meilensteine des Verfahrens auf einer Zeitachse — vom Antrag bis zur Verwertung.

HeuteEröffnungsbeschluss03.08.2026Anmeldefrist (§174)28.09.2026Berichtstermin (§29)28.10.2026Prüfungstermin (§29)28.10.2026

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
28.09.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
28.10.2026
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
28.10.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 206/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 112131 eingetragenen TDM Team Dienstleistung und Malerbetrieb GmbH, Theodor-Heuss-Str. 78, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch: […] Geschäftszweig: die Führung eines MalerbetriebVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 206/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 112131 eingetragenen TDM Team Dienstleistung und Malerbetrieb GmbH, Theodor-Heuss-Str. 78, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch: […] Geschäftszweig: die Führung eines Malerbetriebs, Hausmeisterservice und Gebäudereinigung sowie die Durchführung von Außendämmarbeiten, Putzarbeiten, Malerarbeiten, Bodenverlegung, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 07:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Zugleich werden die Verfahren 70k IN 206/26 und 70k IN 212/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt […], Telefon: 0221 336600, Fax: 0221 33660317. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 28.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin im Ganzen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 08.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1218 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 70k IN 206/26 Köln, 01.08.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Häufige Fragen

Ist TDM Team Dienstleistung und Malerbetrieb GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TDM Team Dienstleistung und Malerbetrieb GmbH (Köln, 51149) wurde am 03.08.2026 beim Köln eröffnet (Az. 70k IN 206/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von TDM Team Dienstleistung und Malerbetrieb GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Köln. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 70k IN 206/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von TDM Team Dienstleistung und Malerbetrieb GmbH?+

Dr. Mike Westkamp, Köln wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 28.09.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Kann TDM Team Dienstleistung und Malerbetrieb GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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