Vorläufiges VerfahrenSicherungsmaßnahme

Tex-As Bekleidungsgroßhandel GmbH & Co. KG

Aktenzeichen: 9 IN 86/26Insolvenzgericht: BersenbrückBundesland: Niedersachsen
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Verfahrensstand
Sicherungsmaßnahme
Gericht / Region
Bersenbrück
Niedersachsen
Branche
verwalter
nicht veröffentlicht
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Laut amtlicher Bekanntmachung vom 24.09.2026 hat das Amtsgericht Bersenbrück Sicherungsmaßnahmen zum Vermögen der Tex-As Bekleidungsgroßhandel GmbH & Co. KG angeordnet (vorläufiges Verfahren, Az. 9 IN 86/26). Eine Verfahrenseröffnung ist in den vorliegenden amtlichen Bekanntmachungen nicht enthalten. Verfahrensart: Vorläufiges Verfahren.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

Vorläufiges VerfahrenHRA HRA 7240

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text der amtlichen §9-InsO-Bekanntmachung aus insolvenzbekanntmachungen.de.

9 IN 86/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tex-As Bekleidungsgroßhandel GmbH & Co. KG, Artlandstraße 47, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRA 7240), vertr. d: […] 9 IN 86/26 24.09.2026 Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt […], wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse Vollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
9 IN 86/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tex-As Bekleidungsgroßhandel GmbH & Co. KG, Artlandstraße 47, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRA 7240), vertr. d: […] 9 IN 86/26 24.09.2026 Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt […], wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am 24.09.2026 um 8.05 Uhr angeordnet: 1. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin […], Tel.: 05439/41298-0, Fax: 05439/41298-99. 2. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. 3. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. 4. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Den Schuldnern der Antragstellerin wird untersagt, an diese zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, auf den Namen der Antragstellerin oder auf ihren Namen in der Funktion als vorläufige Insolvenzverwalterin für die zukünftige Masse neue Sonderkonten zu eröffnen und über die Konten der Antragstellerin zu verfügen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird dazu ermächtigt, für die Kontoführung Verbindlichkeiten zu begründen, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu Masseverbindlichkeiten werden. 5. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß §§ 23 Abs. 1 S. 2, 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt. 6. Die vorläufige Insolvenzverwalterin soll a) das Vermögen der Antragstellerin sichern und erhalten b) ein Unternehmen, das die Antragstellerin betreibt, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Abstimmung mit der Antragstellerin fortführen; sie soll dem Insolvenzgericht anzeigen, wenn eine Einstellung des Geschäftsbetriebs erforderlich erscheint oder die Antragstellerin diesen einstellt. 7. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume der Antragstellerin zu betreten; die Antragstellerin hat der vorläufigen Insolvenzverwalterin Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten. 8. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird zusätzlich beauftragt, als Sachverständige zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob das Vermögen zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens ausreicht (§ 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, Abs. 2 InsO); außerdem ist zu prüfen, welche Aussichten für eine Fortführung des von der Antragstellerin betriebenen Unternehmens bestehen. Ferner soll die Sachverständige auch Angaben dazu machen, in welchem Zeitraum die materiell-rechtliche Insolvenzreife eingetreten ist und es sollen insolvenzspezifische Ansprüche dargestellt werden. 9. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegt weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin. 10. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung erfolgt auf Antrag der Antragstellerin. Die Anordnung ist notwendig, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine für die Gläubiger nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragstellerin zu verhindern oder nachteilige Handlungen aufzuklären. Die Anordnung ist notwendig, um eine Fortführung und den Erhalt des Betriebs der Antragstellerin zu ermöglichen. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem […] einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Ratermann Richterin am Amtsgericht Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: http://www.amtsgericht-bersenbrueck.niedersachsen.de/gericht/behoerdliche_datenschutzbeauftragte/behoerdliche-datenschutzbeauftragte-132653.html Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden. Amtsgericht Bersenbrück, 24.09.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Unternehmensprofil

Wichtige Fristen

Berichtstermin · Käuferfenster
§§ 29, 156–157 InsO — die Gläubigerversammlung entscheidet über Fortführung oder Stilllegung. Übertragende Sanierungen laufen meist davor.
Anmeldefrist · Gläubigerfrist
§174 InsO — Frist für Gläubiger, Forderungen anzumelden. Kein Käufertermin.
Prüfungstermin · Gläubigerfrist
§§ 29, 176 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen. Gläubigertermin.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.

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Was am Asset-Deal hängt

Ein Kauf aus der Insolvenzmasse ist ein Asset-Deal: du kaufst einzelne Gegenstände und Rechte, nicht die Gesellschaft. Das ist die Checkliste, die erfahrene Käufer vor dem Angebot abarbeiten. Zu diesem Verfahren liegen uns die Antworten nicht vor — sie kommen vom Insolvenzverwalter.

  • Welche Assets gehören wirtschaftlich schon jemand anderem?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Leasing sind der häufigste Grund, warum die Maschine auf dem Foto nicht mitverkauft wird. Der Verwalter darf nur verwerten, was zur Masse gehört (§§ 47, 51 InsO — Aus- und Absonderungsrechte). Frage nach der Aussonderungsliste, bevor du bewertest.

  • Gehören die Räume zur Masse — oder hängt alles am Vermieter?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Bei gemieteten Betriebsräumen entscheidet der Vermieter, ob der Mietvertrag auf dich übergeht. Ein Standort, den du nicht behalten darfst, ist bei einem ortsgebundenen Betrieb der ganze Deal. Kläre Eigentum, Restlaufzeit, Kündigungsrechte und die Zustimmung des Vermieters — schriftlich, vor dem Angebot.

  • Sind die Genehmigungen betriebs- oder personengebunden?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Konzessionen, Gaststättenerlaubnis, Handwerksrolle, Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, Zulassungen im Gesundheits- und Transportbereich: manche gehen mit dem Betrieb über, andere hängen an einer natürlichen Person und erlöschen mit ihr. Eine Genehmigungsmatrix ist bei genehmigungspflichtigen Gewerken der erste Schritt, nicht der letzte.

  • Wem gehören Marke, Domain, Shop und Kundendaten wirklich?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Domains stehen oft auf den Gesellschafter oder die Agentur, nicht auf die Gesellschaft; Marken sind manchmal an eine Holding lizenziert. Ohne Domain und Marke kaufst du Inventar statt eines Geschäfts. Kundendaten sind zusätzlich datenschutzrechtlich zu beurteilen — ein Kundenstamm ist kein Gegenstand, der beliebig übertragen wird.

  • § 613a BGB: welche Arbeitsverhältnisse übernimmst du mit?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Wer einen Betrieb oder Betriebsteil übernimmt, tritt in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein — auch aus der Insolvenz heraus. Was die Insolvenz ändert, ist die Haftung für ALTVERBINDLICHKEITEN: für Ansprüche, die vor Verfahrenseröffnung entstanden sind, haftet der Erwerber nach ständiger BAG-Rechtsprechung nicht. Der Sozialplan ist nach § 123 InsO gedeckelt — höchstens 2,5 Monatsverdienste je Arbeitnehmer, und insgesamt höchstens ein Drittel der Masse, die ohne Sozialplan zur Verteilung stünde. Rechne mit Headcount × Monatsverdienst × 2,5 als Obergrenze und prüfe die Drittelgrenze gegen die Masse.

  • Welche Verträge braucht der Betrieb, um am Montag weiterzulaufen?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Der Verwalter hat nach § 103 InsO ein Wahlrecht bei beiderseits nicht erfüllten Verträgen, und Kunden- wie Lieferantenverträge gehen beim Asset-Deal nur mit Zustimmung des Vertragspartners über. Frage nach den fünf Verträgen, ohne die der Betrieb steht — Warenwirtschaft, Zahlungsdienstleister, Fulfilment, Schlüssellieferant, Schlüsselkunde — und kläre die Novation vor dem Closing.

Warum der Kauf aus der Masse sauberer ist als ein normaler Unternehmenskauf

  • § 75 Abs. 2 AO — die Haftung des Betriebsübernehmers für Betriebssteuern des Vorgängers gilt ausdrücklich nicht für den Erwerb aus einer Insolvenzmasse. Beim Kauf eines gesunden Unternehmens ist genau das eines der größten Risiken.
  • § 25 HGB — die Haftung bei Firmenfortführung wird beim Erwerb aus der Masse regelmäßig ausgeschlossen bzw. greift nach herrschender Auffassung nicht; die Abrede gehört trotzdem ausdrücklich in den Kaufvertrag.
  • Altverbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen vor Verfahrenseröffnung trägt der Erwerber nach ständiger BAG-Rechtsprechung nicht mit — der laufende Betrieb geht über, die Schulden bleiben in der Masse.

Allgemeine Informationen zur deutschen Rechtslage, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Unternehmen. Für den konkreten Fall zählt allein, was Verwalter und Kaufvertrag sagen.

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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Was hat das Gericht zu Tex-As Bekleidungsgroßhandel GmbH & Co. KG angeordnet?+

Laut amtlicher Bekanntmachung vom 24.09.2026 hat das Amtsgericht Bersenbrück Sicherungsmaßnahmen zum Vermögen der Tex-As Bekleidungsgroßhandel GmbH & Co. KG angeordnet (vorläufiges Verfahren, Az. 9 IN 86/26). Eine Verfahrenseröffnung ist in den vorliegenden amtlichen Bekanntmachungen nicht enthalten.

Welches Gericht führt das Verfahren zu Tex-As Bekleidungsgroßhandel GmbH & Co. KG und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Bersenbrück. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 9 IN 86/26 geführt.

Wie lautet die Registernummer von Tex-As Bekleidungsgroßhandel GmbH & Co. KG?+

Tex-As Bekleidungsgroßhandel GmbH & Co. KG ist im amtlichen Register unter HRA HRA 7240 eingetragen.

Kann Tex-As Bekleidungsgroßhandel GmbH & Co. KG oder Teile davon übernommen werden?+

Solange nur Sicherungsmaßnahmen angeordnet sind, ist über eine Verfahrenseröffnung nicht entschieden — und damit auch nicht über einen Verkauf. Ob es dazu kommt, zeigt erst eine weitere amtliche Bekanntmachung.

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