RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetMittlere Phase · 89d

Wilhelm Wadenpohl GmbH

Aktenzeichen: 500 IN 37/26Insolvenzgericht: DüsseldorfBundesland: Nordrhein-Westfalen

Langenfelder Dachdeckerbetrieb, GmbH seit 1983, Stammkapital 50.000 EUR, Geschäftsführerin Marta Wadenpohl.

www.wilhelm-der-zweite.de/kaiser/kurzbiographie.phpwahrscheinlich
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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 89
Bieterfenster
noch ~3 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Branche
Bau & Handwerk
verwalter
Rechtsanwältin Regina Knoop
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilhelm Wadenpohl GmbH (Langenfeld, 40764) wurde am 12.06.2026 beim Düsseldorf eröffnet (Az. 500 IN 37/26). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwältin Regina Knoop bestellt. Wilhelm Wadenpohl GmbH ist eine eingetragene GmbH, gegründet am 28.01.1983. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen: Die Ausführung von Dachdeckerarbeiten..

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

RegelinsolvenzWebsite erreichbarHRB HRB 45222Bieterfenster ~3 Tage

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 37/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 45222 eingetragenen Wilhelm Wadenpohl GmbH, Götscher Weg 83, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch: […]. Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt RechtsanVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 37/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 45222 eingetragenen Wilhelm Wadenpohl GmbH, Götscher Weg 83, 40764 Langenfeld (Rheinland), gesetzlich vertreten durch: […]. Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin […], Telefon: 0211/50669330, Fax: 021150669343. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.07.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet. Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 13.08.2026. Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person der Insolvenzverwalterin, Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 30.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO). Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 500 IN 37/26 Düsseldorf, 11.06.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
Wilhelm Wadenpohl GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 45222 · Amtsgericht Düsseldorf
Sitz
Langenfeld, 40764
Geschäftsadresse
Götscher Weg 83, 40764, Langenfeld
Gegenstand des Unternehmens
Die Ausführung von Dachdeckerarbeiten.
Stammkapital
€50.000
Gegründet am
28.01.1983
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer; bei nur einem Geschäftsführer wird. die Gesellschaft durch diesen allein, bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluß der Gesellschafter kann einzelnen Geschäftsführern die Befugnis zur alleinigen Vertretung erteilt werden. Die Geschäftsführer werden von der Beschränkung des § 181 BGB befreit.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
13.08.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist Wilhelm Wadenpohl GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wilhelm Wadenpohl GmbH (Langenfeld, 40764) wurde am 12.06.2026 beim Düsseldorf eröffnet (Az. 500 IN 37/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Wilhelm Wadenpohl GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Düsseldorf. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 500 IN 37/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Wilhelm Wadenpohl GmbH?+

Rechtsanwältin Regina Knoop, Düsseldorf wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Was ist der eingetragene Gegenstand des Unternehmens von Wilhelm Wadenpohl GmbH?+

Im Register ist als Gegenstand des Unternehmens eingetragen: Die Ausführung von Dachdeckerarbeiten..

Kann Wilhelm Wadenpohl GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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