Debtor in possessionInsolvency openedEarly phase · 2d

Winz Werkzeugmaschinen Fabrik GmbH

Case number: 3 IN 300/26Court: Frankfurt (Oder)State: Brandenburg
Sign in to follow
Stage
Insolvency opened
day 2
Bid window
~89 days left
Insolvenzgeld window
Court / region
Frankfurt (Oder)
Brandenburg
Industry
Manufacturing
sachwalter
Rechtsanwalt Jörg Wenzel
Show administrator contact — free

Free registration. You'll then see the name, firm and contact details of the administrator handling this case.

The record

Case summary

Insolvency proceedings concerning Winz Werkzeugmaschinen Fabrik GmbH were opened on 2026-09-07 at the Frankfurt (Oder) (case no. 3 IN 300/26). Procedure type: Debtor in possession. Rechtsanwalt Jörg Wenzel was appointed as insolvency administrator. Creditors must file claims with the administrator by 2026-10-13.

Facts from the official notice and register that change how you approach this case.

Debtor in possessionManagement still in controlHRB HRB 5474 FFBid window ~89 days

Does this fit what you buy?

Tell us your sector, size and region once. We score this case — and every new one — against your thesis, and email you the ones that fit.

Sign in to follow
Official gazette entry

Full text of the §9 InsO opening decree from insolvenzbekanntmachungen.de.

3 IN 300/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Winz Werkzeugmaschinen Fabrik GmbH, vertreten durch: […]. Geschäftsführer, Ringstraße 24, 16321 Bernau bei Berlin Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) Register-Nr.: HRB 5474 FF - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: RechtsanwäShow full announcement ↓
3 IN 300/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Winz Werkzeugmaschinen Fabrik GmbH, vertreten durch: […]. Geschäftsführer, Ringstraße 24, 16321 Bernau bei Berlin Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) Register-Nr.: HRB 5474 FF - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Biehl, Gregor-Mendel-Straße 4, 14469 Potsdam | 1. Das am 08.07.2026 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.09.2026 um 11.15 Uhr eröffnet. 2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. 3. Zum Sachwalter wird bestellt: Rechtsanwalt […]-Straße 63, 14469 Potsdam 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 13.10.2026 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 27.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Mittwoch, 25.11.2026, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 301, 3. OG, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 6. Prüfungstermin wird anberaumt auf Mittwoch, 25.11.2026, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 301, 3. OG, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) Müllroser Chaussee 55 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Frankfurt (Oder) - Insolvenzgericht - 01.09.2026

Official announcement pursuant to § 9 InsO. Names of natural persons have been removed. Source: insolvenzbekanntmachungen.de.

Company profile

AI-generated dossier

Deal windowAct nowNotice published 3 days ago

Proceedings opened. From here every week costs the estate money, which is why going-concern sales usually run between opening and the report meeting. This is the real buying window.

Next dateClaims deadline — creditors', not yours2026-10-13 · in 33 days

Typical sequence under the German InsO; not legal advice and not a statement about this case. The administrator runs the process.

Register for free to read the complete dossier.

Synthesised from Handelsregister, Bundesanzeiger, §9 notice, web presence and news.

Continue reading — free

Key deadlines

Claim deadline
2026-10-13
§174 InsO — deadline for creditors to lodge claims with the administrator.
Report meeting
§29 InsO — first creditors' meeting, administrator presents restructuring vs. liquidation plan.
Verification meeting
2026-11-25
§29 InsO — verification of the lodged claims.
External sourcesExtra verification sources — deep-linked to the right view when possible.
Administration

Administrator dossier

Rechtsanwalt Jörg Wenzel
Contact details (phone, email, address)

Register for free to see the administrator's phone, email and office address.

Show contact — free registration

Does this company match your search?

Score the fit against your buyer profile — sector, region, size, deal structure.

Your personal match score for this company

Create a free buyer profile in 60 seconds and see instantly how well this company fits your sector, region and deal size.

Create buyer profile — free
Similar proceedings

Similar proceedings

Questions & guidance

Frequently asked questions

Is Winz Werkzeugmaschinen Fabrik GmbH insolvent?+

Insolvency proceedings concerning Winz Werkzeugmaschinen Fabrik GmbH were opened on 2026-09-07 at the Frankfurt (Oder) (case no. 3 IN 300/26).

Which court handles the insolvency of Winz Werkzeugmaschinen Fabrik GmbH and what is the case number?+

The competent court is the Frankfurt (Oder). The proceedings are conducted under case number 3 IN 300/26.

Who is the insolvency administrator of Winz Werkzeugmaschinen Fabrik GmbH?+

Rechtsanwalt Jörg Wenzel, Potsdam was appointed by the court as insolvency administrator. Buyers and creditors contact the administrator directly.

By when must claims be filed?+

Creditors must register their claims with the administrator by 2026-10-13.

Can Winz Werkzeugmaschinen Fabrik GmbH or its assets be acquired?+

In many insolvency proceedings the business operations or individual assets are sold via a transferring restructuring (asset deal). Interested buyers approach the appointed insolvency administrator; the official facts and deadlines above are the starting point.

What now? Buyer's guide

How does an insolvency asset deal work? What deadlines matter? When is the best moment to talk to the administrator?