RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetFrühe Phase · 20d

YART Racing School Germany GmbH

Aktenzeichen: 55 IN 17/26Insolvenzgericht: HildesheimBundesland: Niedersachsen
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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 20
Bieterfenster
noch ~72 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Hildesheim
Niedersachsen
Branche
Sonstiges
verwalter
Dipl.-Wirtsch.-jur. Tobias Hartwig, MBA
Schultze & Braun
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der YART Racing School Germany GmbH (Schellerten, 31174) wurde am 20.08.2026 beim Hildesheim eröffnet (Az. 55 IN 17/26). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Dipl.-Wirtsch.-jur. Tobias Hartwig, MBA (Schultze & Braun) bestellt. Forderungen sind bis zum 06.11.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. YART Racing School Germany GmbH ist eine eingetragene GmbH, gegründet am 11.03.2022. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen: das Veranstalten von Motorradrennen und von Sicherheitstrainings, die Vermietung und Verpachtung von Kraftfahrzeugen, insbesondere Motorrädern und Autos sowie die Vermietung und Verpachtung von Immobilien..

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RegelinsolvenzHRB HRB 210519Bieterfenster ~72 Tage

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

55 IN 17/26 : Über das Vermögen der YART Racing School Germany GmbH, c/o […] (AG Hildesheim, HRB 210519), vertr. d: […]. Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Wirtsch.-jur. Tobias Hartwig, MBA, Schultze & Braun, Berliner Allee 7, 30175 Hannover, Tel.: 0511/554706-120, Fax: 0511/554706-99, E-Mail: thartwig@sVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
55 IN 17/26 : Über das Vermögen der YART Racing School Germany GmbH, c/o […] (AG Hildesheim, HRB 210519), vertr. d: […]. Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Wirtsch.-jur. Tobias Hartwig, MBA, Schultze & Braun, Berliner Allee 7, 30175 Hannover, Tel.: 0511/554706-120, Fax: 0511/554706-99, E-Mail: [email protected]. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.11.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter: […]. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem […] einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Hildesheim, 13.08.2026 Hinweise (Art. 13 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/informationen/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-nach-dsgvo-des-amtsgerichts-hildesheim-164834.html . Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
YART Racing School Germany GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 210519 · Amtsgericht Hildesheim
Sitz
Schellerten, 31174
Geschäftsadresse
c/o Bastian Ristau, Dorfstraße 19, 31174, Schellerten
Gegenstand des Unternehmens
das Veranstalten von Motorradrennen und von Sicherheitstrainings, die Vermietung und Verpachtung von Kraftfahrzeugen, insbesondere Motorrädern und Autos sowie die Vermietung und Verpachtung von Immobilien.
Stammkapital
€25.001
Gegründet am
11.03.2022

Unternehmensprofil

KI-Kurzdossier

ZeitfensterJetzt handelnBekanntmachung vor 21 Tagen

Verfahren eröffnet. Ab jetzt kostet jede Woche Masse, deshalb laufen übertragende Sanierungen meist zwischen Eröffnung und Berichtstermin. Das ist das eigentliche Kauffenster.

Nächster TerminAnmeldefrist — Gläubigerfrist, nicht deine2026-11-06 · in 57 Tagen

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
06.11.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist YART Racing School Germany GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der YART Racing School Germany GmbH (Schellerten, 31174) wurde am 20.08.2026 beim Hildesheim eröffnet (Az. 55 IN 17/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von YART Racing School Germany GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Hildesheim. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 55 IN 17/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von YART Racing School Germany GmbH?+

Dipl.-Wirtsch.-jur. Tobias Hartwig, MBA (Schultze & Braun), Hannover wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 06.11.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Was ist der eingetragene Gegenstand des Unternehmens von YART Racing School Germany GmbH?+

Im Register ist als Gegenstand des Unternehmens eingetragen: das Veranstalten von Motorradrennen und von Sicherheitstrainings, die Vermietung und Verpachtung von Kraftfahrzeugen, insbesondere Motorrädern und Autos sowie die Vermietung und Verpachtung von Immobilien..

Kann YART Racing School Germany GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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