EigenverwaltungInsolvenz eröffnetMittlere Phase · 85d

1ACare GmbH - Das Pflegeportal

Aktenzeichen: 6 IN 226/23Insolvenzgericht: GießenBundesland: Hessen

Online-Portal für Pflegeleistungen und -informationen, betrieben als 1ACare GmbH laut Insolvenzbekanntmachung in Deutschland.

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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 85
Bieterfenster
noch ~7 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Gießen
Hessen
Branche
Gesundheit & Medizin
verwalter
Rechtsanwältin Bärbel Decker
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 1ACare GmbH - Das Pflegeportal wurde am 16.06.2026 beim Gießen eröffnet (Az. 6 IN 226/23). Verfahrensart: Eigenverwaltung. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwältin Bärbel Decker bestellt.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 226/23: Über das Vermögen der 1ACare GmbH - Das Pflegeportal, Kerkrader Straße 9, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 9264), vertr. d: […]. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin […], Tel.: 06441/8088-0, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: [email protected] . InsolvenzfVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 226/23: Über das Vermögen der 1ACare GmbH - Das Pflegeportal, Kerkrader Straße 9, 35394 Gießen (AG Gießen , HRB 9264), vertr. d: […]. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin […], Tel.: 06441/8088-0, Fax: 06441/8088-88, E-Mail: [email protected] . Insolvenzforderungen sind bis zum 03.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber der Insolvenzverwalterin mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an die Insolvenzverwalterin zu erfüllen (§ 28 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 S. 1 InsO. Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 15.09.2026. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie folgende Anträge müssen bis zu diesem Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein: - Wirksamkeit der Erklärung der Insolvenzverwalterin über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO) - Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) - Umfang der Zwischenrechnungslegung der Insolvenzverwalterin (§ 66 Abs. 3 InsO) - Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) - Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO) - Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO) - Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung der Insolvenzverwalterin zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO) - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert - Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO) - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO) Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig bzw. werden bis zum Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Gießen, den 16.06.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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KI-Kurzdossier

ZeitfensterFenster schließt sichBekanntmachung vor 86 Tagen

Seit der Eröffnung ist einige Zeit vergangen. Ein Bieterprozess läuft möglicherweise bereits — vor einer Interessensbekundung kurz prüfen, ob der Betrieb noch verkauft wird.

Nächster TerminPrüfungstermin2026-09-15 · in 5 Tagen

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
15.09.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
Verwaltung

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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist 1ACare GmbH - Das Pflegeportal insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der 1ACare GmbH - Das Pflegeportal wurde am 16.06.2026 beim Gießen eröffnet (Az. 6 IN 226/23).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von 1ACare GmbH - Das Pflegeportal zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Gießen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 6 IN 226/23 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von 1ACare GmbH - Das Pflegeportal?+

Rechtsanwältin Bärbel Decker, Wetzlar wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Kann 1ACare GmbH - Das Pflegeportal oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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