EigenverwaltungInsolvenz eröffnetFrühe Phase · 0d

Albert Klein Funktechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Aktenzeichen: 3 IN 93/26Insolvenzgericht: MemmingenBundesland: Bayern
Käufer-Interesse
🔒
Tage seit Eröffnung
0
Stammkapital
€75.000
Branche
Fertigung / Industrie
verwalter
Henrik Brandenburg
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Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Albert Klein Funktechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Grönenbach, 87730) wurde am 31.07.2026 beim Memmingen eröffnet (Az. 3 IN 93/26). Verfahrensart: Eigenverwaltung. Zum Insolvenzverwalter wurde Henrik Brandenburg bestellt. Forderungen sind bis zum 28.08.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Zusammengestellt aus amtlichen Register- und Bekanntmachungsdaten. Nur Fakten — keine Schätzungen.

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Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
Albert Klein Funktechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rechtsform
Registernummer
HRB HRB 8159 · Amtsgericht Memmingen
Sitz
Grönenbach, 87730
Geschäftsadresse
Haldenweg 2, 87730, Grönenbach
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung und Produktion von elektronischen Geräten mit Software sowie deren Wartung, Montage und Betrieb.
Stammkapital
€75.000
Gegründet am
18.04.1973

Verfahrensverlauf

Meilensteine des Verfahrens auf einer Zeitachse — vom Antrag bis zur Verwertung.

HeuteEröffnungsbeschluss31.07.2026Anmeldefrist (§174)28.08.2026Prüfungstermin (§29)08.09.2026

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
28.08.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
08.09.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

3 IN 93/26 In dem Verfahren über den Antrag d. Albert Klein Funktechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Haldenweg 2, 87730 Bad Grönenbach, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 8159 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: RechtsanwältVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
3 IN 93/26 In dem Verfahren über den Antrag d. Albert Klein Funktechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Haldenweg 2, 87730 Bad Grönenbach, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 8159 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Karg & Kollegen, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Zellerbachstraße 2, 87700 Memmingen, Gz.: 25/000433 JP Geschäftszweig: Entwicklung und Produktion von elektronischen Geräten mit Software sowie deren Wartung, Montage und Betrieb auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 31.07.2026 um 11.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt […]15, 87435 Kempten (Allgäu) Telefon: +49(831)206914-70 Telefax: +49(831)206914-79 Email: henrik.brandenburg@mhbk.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 28.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Dienstag, 08.09.2026, 13:30 Uhr, Sitzungssaal 130, EG, Buxacher Str. 6, 87700 Memmingen Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Dienstag, 08.09.2026, 13:30 Uhr, Sitzungssaal 130, EG, Buxacher Str. 6, 87700 Memmingen Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 08.05.2026 beim Insolvenzgericht Memmingen eingegangen. Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 31.07.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Häufige Fragen

Ist Albert Klein Funktechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Albert Klein Funktechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Grönenbach, 87730) wurde am 31.07.2026 beim Memmingen eröffnet (Az. 3 IN 93/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Albert Klein Funktechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Memmingen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3 IN 93/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Albert Klein Funktechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung?+

Henrik Brandenburg, Kempten (Allgäu) wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 28.08.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Kann Albert Klein Funktechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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