EigenverwaltungInsolvenz eröffnetMittlere Phase · 78d

ALTAMED LEASING GmbH

Aktenzeichen: 12 IN 132/25Insolvenzgericht: WormsBundesland: Rheinland-Pfalz

ALTAMED LEASING GmbH bietet Leasing-Dienstleistungen, Standort Köln, genaue Unternehmensdaten sind nicht öffentlich.

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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 78
Bieterfenster
noch ~14 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Worms
Rheinland-Pfalz
Branche
Finanzen & Beteiligungen
verwalter
Dr. Robert Schiebe
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALTAMED LEASING GmbH (Köln) wurde am 23.06.2026 beim Worms eröffnet (Az. 12 IN 132/25). Verfahrensart: Eigenverwaltung. Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Robert Schiebe bestellt. ALTAMED LEASING GmbH ist eine eingetragene GmbH.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Worms INSOLVENZGERICHT Beschluss 12 IN 132/25 23.04.2026 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Altamed Leasing GmbH, Ernst-Handschuch-Straße 3, 67549 Worms (AG Köln, HRB 27113), vertreten durch: […]. Insolvenzordnung (InsO) eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: RechtsVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Worms INSOLVENZGERICHT Beschluss 12 IN 132/25 23.04.2026 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Altamed Leasing GmbH, Ernst-Handschuch-Straße 3, 67549 Worms (AG Köln, HRB 27113), vertreten durch: […]. Insolvenzordnung (InsO) eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt […], Tel.: 06131/619230, Fax: 06131/6192311 Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen des Eröffnungsbeschlusses an die Gläubiger und Debitoren gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 16.06.2026, b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Es wird darauf hingewiesen, dass die im Gesetz vorgesehenen öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse www.insolvenzbekanntmachungen.de eingesehen werden können. Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Absatz 2 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 07.07.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: * Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. * Anträge über: * die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Absatz 2 InsO) * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Absatz 3 InsO) * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO); * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO) * besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: o Veräußerung * des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin * des Warenlagers im Ganzen * eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand * einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesen Unternehmen dienen soll o die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde o Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert * eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebseräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO) * eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO) * Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) * eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen geprüft werden, liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: * Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechthandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden * Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Nachricht G r ü n d e: Die Schuldnerin ist jedenfalls überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen vom 10.02.2026 und den Ausführungen des Sachverständigen in seiner Stellungnahme vom 26.03.2026 fest. Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist in den nächsten zwölf Monaten nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Nach den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen, denen sich das Gericht in vollem Umfang anschließt, ist der Insolvenzgrund der Überschuldung gegeben. Insoweit wird auf das Gutachten Bl. 12 f. Bezug genommen. Anzusetzen waren insoweit alle begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft, auch die nicht fälligen Verbindlichkeiten. Eine positive Fortführungsprognose besteht bereits angesichts der dauerhaft fehlenden Betriebsfortführung aufgrund der Insolvenz der Tochtergesellschaft, die Altaplan Leasing GmbH, nicht. Der Notgeschäftsführer der Schuldnerin hat in seinen Stellungnahmen zum Sachverständigengutachten auch keine Einwendungen gegen den Eröffnungsgrund der Überschuldung erhoben. Nach seiner Stellungnahme vom 13.04.2026 geht dieser vielmehr selbst davon aus, dass jedenfalls Überschuldung vorliegt. Es kann daher dahinstehen, ob darüber hinaus auch der Eröffnungsgrund der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO gegeben ist. Das Verfahren ist zu eröffnen, wenn ein Eröffnungsgrund vorliegt. Eine die Verfahrenskosten deckende freie Masse ist nach den Ausführungen des Sachverständigen vorhanden. Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Worms einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Beschwerdegericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss - mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder - von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: - auf einem sicheren Übermittlungsweg oder - an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) govapp_16417973158617710649122712873785 des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Worms, den 23.04.2026 - Insolvenzgericht -

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
ALTAMED LEASING GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 27113 · Amtsgericht Köln
Sitz
Köln
Geschäftsadresse
Köln
Gegenstand des Unternehmens
Stammkapital
Gegründet am

Unternehmensprofil

KI-Kurzdossier

ZeitfensterWahrscheinlich zu spät für den GesamtbetriebBekanntmachung vor 79 Tagen

Der Berichtstermin ist vorbei; über Fortführung oder Liquidation wurde entschieden. Der Gesamtbetrieb ist meist vergeben — einzelne Assets (Marke, Domain, IP, Maschinen) sind dann oft günstiger zu haben.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
07.07.2026
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
07.07.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
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Häufige Fragen

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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ALTAMED LEASING GmbH (Köln) wurde am 23.06.2026 beim Worms eröffnet (Az. 12 IN 132/25).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von ALTAMED LEASING GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Worms. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 12 IN 132/25 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von ALTAMED LEASING GmbH?+

Dr. Robert Schiebe, Mainz wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Kann ALTAMED LEASING GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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