Vorläufige InsolvenzSicherungsmaßnahme

B. Schuhmann Festzeltbetriebe GmbH

Aktenzeichen: IN 203/26Insolvenzgericht: BayreuthBundesland: Bayern

Festzeltbetreiber und Caterer aus Oberfranken mit Vermietung von Zelten und Montage von Lagerhallen.

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Verfahrensstand
Sicherungsmaßnahme
Bieterfenster
noch ~57 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Bayreuth
Bayern
Branche
Sonstiges
verwalter
Rechtsanwalt Alexander Kubusch
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der B. Schuhmann Festzeltbetriebe GmbH (Kasendorf, 95359) wurde am 05.08.2026 beim Bayreuth beantragt (Az. IN 203/26). Verfahrensart: Vorläufige Insolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Alexander Kubusch bestellt. B. Schuhmann Festzeltbetriebe GmbH ist eine eingetragene GmbH. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen: Gegenstand des Unternehmens ist der Festzeltbetrieb und der Cateringdienst sowie die Vermietung von Zelten und die Montage von Lagerhallen..

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Vorläufige InsolvenzHRB HRB 7125Bieterfenster ~57 Tage

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Az.: IN 203/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. B. Schuhmann Festzeltbetriebe GmbH, Krumme Fohre 88-90, 95359 Kasendorf, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 7125 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt […] auf Eröffnung dVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Az.: IN 203/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. B. Schuhmann Festzeltbetriebe GmbH, Krumme Fohre 88-90, 95359 Kasendorf, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 7125 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt […] auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 05.08.2026 um 9.30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt […], Telefon: +49 921 7566-400, Telefax: +49 911 5989094. wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, Kassenbestände einzuziehen, freies Vermögen zu verwerten und Forderungen und Außenstände auf ein von ihm zu errichtendes Konto (vgl. BGH vom 7.2.2019 IX 47/18) einzuziehen und dort zu verwahren. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bayreuth Wittelsbacherring 22 95444 Bayreuth einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 05.08.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
B. Schuhmann Festzeltbetriebe GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 7125 · Amtsgericht Bayreuth
Sitz
Kasendorf, 95359
Geschäftsadresse
Krumme Fohre 88-90, 95359, Kasendorf
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Festzeltbetrieb und der Cateringdienst sowie die Vermietung von Zelten und die Montage von Lagerhallen.
Stammkapital
€25.000
Gegründet am

Unternehmensprofil

KI-Kurzdossier

ZeitfensterJetzt handelnBekanntmachung vor 36 Tagen

Vorläufiges Verfahren. Der vorläufige Verwalter sichert die Masse und kann den Betrieb in der Regel noch nicht übertragen — aber genau jetzt entsteht die Bieterliste. Wer hier bekannt ist, wird später gefragt.

Insolvenzgeld deckt Löhne typischerweise bis ca. 2026-11-05 — das ist die Uhr, gegen die alle laufen.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
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Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist B. Schuhmann Festzeltbetriebe GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der B. Schuhmann Festzeltbetriebe GmbH (Kasendorf, 95359) wurde am 05.08.2026 beim Bayreuth beantragt (Az. IN 203/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von B. Schuhmann Festzeltbetriebe GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Bayreuth. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 203/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von B. Schuhmann Festzeltbetriebe GmbH?+

Rechtsanwalt Alexander Kubusch, Bayreuth wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Was ist der eingetragene Gegenstand des Unternehmens von B. Schuhmann Festzeltbetriebe GmbH?+

Im Register ist als Gegenstand des Unternehmens eingetragen: Gegenstand des Unternehmens ist der Festzeltbetrieb und der Cateringdienst sowie die Vermietung von Zelten und die Montage von Lagerhallen..

Kann B. Schuhmann Festzeltbetriebe GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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