Debtor in possessionInsolvency openedEarly phase · 16d

BELI Berlin Liegenschaftsbau GmbH

Case number: 3615 IN 3923/26Court: Charlottenburg (Berlin)State: Berlin

BELI Berlin Liegenschaftsbau GmbH is a construction company based in Berlin, established in 2023.

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Stage
Insolvency opened
day 16
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~76 days left
Insolvenzgeld window
Court / region
Charlottenburg (Berlin)
Berlin
Industry
Construction & trades
verwalter
Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade
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Case summary

Insolvency proceedings concerning BELI Berlin Liegenschaftsbau GmbH (Berlin, 10557) were opened on 2026-07-27 at the Charlottenburg (Berlin) (case no. 3615 IN 3923/26). Procedure type: Debtor in possession. Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade was appointed as insolvency administrator. Creditors must file claims with the administrator by 2026-08-17.

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Debtor in possessionManagement still in controlHRB HRB 167324Bid window ~76 days

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Official gazette entry

Full text of the §9 InsO opening decree from insolvenzbekanntmachungen.de.

3615 IN 3923/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. BELI Berlin Liegenschaftsbau GmbH, Europaplatz 2, 10557 Berlin, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 167324 Gescäftszweig: Baugewerbe - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht CShow full announcement ↓
3615 IN 3923/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. BELI Berlin Liegenschaftsbau GmbH, Europaplatz 2, 10557 Berlin, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 167324 Gescäftszweig: Baugewerbe - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Charlottenburg am 17.07.2026 beschlossen: 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 17.07.2026 um 12.30 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt […]Platz 4 A, 10117 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 17.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Auf die Durchführung eines Berichtstermins (§ 156 InsO) wird gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 InsO verzichtet. Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 01.10.2026 (Prüfungsstichtag). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum Prüfungsstichtag, den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Beim Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag und/oder ihrem Rang bestritten wird. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, bis zum 17.09.2026 , der zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung entspricht, die Wahl einer anderen Person zum Insolvenzverwalter schriftlich dem Insolvenzgericht vorzuschlagen. Gehen bis zum Stichtag keine Anträge ein, so verbleibt es bei der bisherigen Bestellung. Die Insolvenzgläubiger erhalten ferner Gelegenheit, schriftliche Stellungnahmen einzureichen zur Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Hat die/der Schuldner/in eine titulierte Forderung bestritten, so obliegt es der/dem Schuldner/in binnen einer Frist von einem Monat, die im schriftlichen Verfahren mit dem Bestreiten der Forderung beginnt, den Widerspruch zu verfolgen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt ein Widerspruch als nicht erhoben. Die/der Schuldner/in hat dem Gericht die Verfolgung dieses Anspruchs nachzuweisen. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. 9. Die Verfahren 3615 IN 3923/26 und 3615 IN 1139/26 werden verbunden (§§ 4 InsO, 147 ZPO). Das Verfahren 3615 IN 3923/26 führt. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.07.2026

Official announcement pursuant to § 9 InsO. Names of natural persons have been removed. Source: insolvenzbekanntmachungen.de.

Commercial register extract

Public data from the German electronic commercial register (AD extract).

Legal name
BELI Berlin Liegenschaftsbau GmbH
Legal form
GmbH
Register number
HRB HRB 167324 · Amtsgericht Berlin
Registered seat
Berlin, 10557
Business address
Europaplatz 2, 10557, Berlin
Business purpose
Die Leistungserbringung einer Bauunternehmergesellschaft, insbesondere mit folgenden Tätigkeitsschwerpunkten: General- und Totalübernehmerleistungen, Planungs- und Ingenieurleistungen, Projektleitungs- und Projektsteuerungsaufgaben, Bauherrenleistungen, Planerleistungen, Fachplanerleistungen, Rohbauunternehmerleistungen, Ausbauunternehmerleistungen, Generalunternehmerleistungen, Generalplanerleistungen, Projektentwicklerleistungen, Produkt- und Projektentwicklungsleistungen, Marketing und Art-Consulting, Entwicklung, Betrieb und Vermarktung von Gastronomieprojekten. Tätigkeiten, die einer Genehmigung nach § 34c GewO bedürfen, sind ausgeschlossen.
Share capital
€25.000
Founded on
Representation rules
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

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Proceedings opened. From here every week costs the estate money, which is why going-concern sales usually run between opening and the report meeting. This is the real buying window.

Next dateClaims deadline — creditors', not yours2026-08-17 · in 4 days

Typical sequence under the German InsO; not legal advice and not a statement about this case. The administrator runs the process.

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Synthesised from Handelsregister, Bundesanzeiger, §9 notice, web presence and news.

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Key deadlines

Claim deadline
2026-08-17
§174 InsO — deadline for creditors to lodge claims with the administrator.
Report meeting
§29 InsO — first creditors' meeting, administrator presents restructuring vs. liquidation plan.
Verification meeting
2026-10-01
§29 InsO — verification of the lodged claims.
External sourcesExtra verification sources — deep-linked to the right view when possible.
Administration

Administrator dossier

Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade
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Questions & guidance

Frequently asked questions

Is BELI Berlin Liegenschaftsbau GmbH insolvent?+

Insolvency proceedings concerning BELI Berlin Liegenschaftsbau GmbH (Berlin, 10557) were opened on 2026-07-27 at the Charlottenburg (Berlin) (case no. 3615 IN 3923/26).

Which court handles the insolvency of BELI Berlin Liegenschaftsbau GmbH and what is the case number?+

The competent court is the Charlottenburg (Berlin). The proceedings are conducted under case number 3615 IN 3923/26.

Who is the insolvency administrator of BELI Berlin Liegenschaftsbau GmbH?+

Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade, Berlin was appointed by the court as insolvency administrator. Buyers and creditors contact the administrator directly.

By when must claims be filed?+

Creditors must register their claims with the administrator by 2026-08-17.

Can BELI Berlin Liegenschaftsbau GmbH or its assets be acquired?+

In many insolvency proceedings the business operations or individual assets are sold via a transferring restructuring (asset deal). Interested buyers approach the appointed insolvency administrator; the official facts and deadlines above are the starting point.

What now? Buyer's guide

How does an insolvency asset deal work? What deadlines matter? When is the best moment to talk to the administrator?