EigenverwaltungInsolvenz eröffnetFrühe Phase · 0d

City Backpacker GmbH & Co. KG

Aktenzeichen: 810 IN 820/26 C-6-5Insolvenzgericht: Frankfurt am MainBundesland: Hessen
Käufer-Interesse
🔒
Tage seit Eröffnung
0
Stammkapital
Branche
sachwalter
Ulrike Hoge-Peters
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Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der City Backpacker GmbH & Co. KG wurde am 04.08.2026 beim Frankfurt am Main eröffnet (Az. 810 IN 820/26 C-6-5). Verfahrensart: Eigenverwaltung. Zum Insolvenzverwalter wurde Ulrike Hoge-Peters bestellt. Forderungen sind bis zum 12.10.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Zusammengestellt aus amtlichen Register- und Bekanntmachungsdaten. Nur Fakten — keine Schätzungen.

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Verfahrensverlauf

Meilensteine des Verfahrens auf einer Zeitachse — vom Antrag bis zur Verwertung.

HeuteEröffnungsbeschluss04.08.2026Anmeldefrist (§174)12.10.2026

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
12.10.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

810 IN 820/26 C-6-5: Über das Vermögen der City Backpacker GmbH & Co. KG, Moselstraße 40, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 45058), vertr. d: […]. City Backpacker Beteiligungs-GmbH, Singerstraße 109, 10179 Berlin, (Gesellschafterin: […]. Susan Jurisch, (Geschäftsführerin), 1.2. PeteVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
810 IN 820/26 C-6-5: Über das Vermögen der City Backpacker GmbH & Co. KG, Moselstraße 40, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 45058), vertr. d: […]. City Backpacker Beteiligungs-GmbH, Singerstraße 109, 10179 Berlin, (Gesellschafterin: […]. Susan Jurisch, (Geschäftsführerin), 1.2. Peter Weißbach, (Geschäftsführer), ist am 31.07.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Sachwalterin ist: Rechtsanwältin […], Hynspergstraße 24, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069 / 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de. wird das schriftliche Verfahren angeordnet, § 5 Abs. 2 InsO. Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO). Die Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Sachwalterin in zweifacher schriftlicher Ausführung in Euro (€) bis zum 12.10.2026 anzumelden. Urkunden, Rechnungen und gegebenenfalls weitere über die Forderung bestehende Unterlagen sind beizufügen. Hinweis: Gläubiger festgestellter Forderungen werden grundsätzlich nicht benachrichtigt. Unter www.insolvenzbekanntmachungen.de sind alle verfahrensleitenden Beschlüsse einsehbar. Eine gesonderte Übersendung erfolgt grundsätzlich nicht. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 26.10.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Gebäude F, Klingerstraße 20, Frankfurt am Main vorzubringen: * die Person der Sachwalterin (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO), * die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), * Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO) * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), * besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin , des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, * eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), * eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO), * eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Hinweis: > Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. > Die Schuldnerin wird darauf hingewiesen, dass die Sachwalterin von ihr verlangen kann, dass alle eingehenden Gelder nur von ihr entgegengenommen und Zahlungen nur von ihr geleistet werden (§ 275 Abs. 2 InsO). Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Der Sachwalterin ist auch mitzuteilen, ob und ggf. welche Sicherungsrechte für die angemeldete Forderung an beweglichen Sachen oder Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden, § 28 Abs. 2 InsO. Die Sachwalterin wird mit der Zustellung gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter: […]. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 04.08.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Häufige Fragen

Ist City Backpacker GmbH & Co. KG insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der City Backpacker GmbH & Co. KG wurde am 04.08.2026 beim Frankfurt am Main eröffnet (Az. 810 IN 820/26 C-6-5).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von City Backpacker GmbH & Co. KG zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Frankfurt am Main. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 810 IN 820/26 C-6-5 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von City Backpacker GmbH & Co. KG?+

Ulrike Hoge-Peters, Frankfurt am Main wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 12.10.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Kann City Backpacker GmbH & Co. KG oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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