EigenverwaltungInsolvenz eröffnetMittlere Phase · 64d

Elektrowerk OHA GmbH

Aktenzeichen: 70 IN 124/26Insolvenzgericht: HanauBundesland: Hessen

Elektrowerk OHA GmbH aus Hanau — lokaler Handwerksbetrieb für Elektroinstallationen, Haustechnik, Licht und Sicherheit.

elektrowerk-oha.dewahrscheinlich
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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 64
Bieterfenster
noch ~28 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Hanau
Hessen
Branche
Bau & Handwerk
verwalter
Rechtsanwalt Michael Ruthardt
MENTOR Societät AG
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektrowerk OHA GmbH (63456 Hanau, 63456) wurde am 07.07.2026 beim Hanau eröffnet (Az. 70 IN 124/26). Verfahrensart: Eigenverwaltung. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Ruthardt (MENTOR Societät AG) bestellt. Elektrowerk OHA GmbH ist eine eingetragene GmbH, gegründet am 26.03.2021. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen: Bau- und Elektroinstallationen jeglicher Art.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Geschäfts-Nr.: 70 IN 124/26 Am 01.07.2026 um 06:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Elektrowerk OHA GmbH, Lilienstraße 9, 63456 Hanau (AG Hanau, HRB 98112), vertr. d: […]. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt […], Tel.: 06181-66993-0, Fax: 06181-66993-99, E-Mail: Vollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Geschäfts-Nr.: 70 IN 124/26 Am 01.07.2026 um 06:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Elektrowerk OHA GmbH, Lilienstraße 9, 63456 Hanau (AG Hanau, HRB 98112), vertr. d: […]. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt […], Tel.: 06181-66993-0, Fax: 06181-66993-99, E-Mail: [email protected], Internet: www.mentor-ag.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 29.07.2026. b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. - Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, - Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, müssen schriftlich bis zum 31.08.2026 (Frist, die dem Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht) eingereicht werden. Verspätete Eingaben können nicht berücksichtigt werden. Hinweis: - Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt. - Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter: […]. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem […] einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Hanau, 01.07.2026.

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
Elektrowerk OHA GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 98112 · Amtsgericht Hanau
Sitz
63456 Hanau, 63456
Geschäftsadresse
Lilienstraße 9, 63456, 63456 Hanau
Gegenstand des Unternehmens
Bau- und Elektroinstallationen jeglicher Art
Stammkapital
€25.000
Gegründet am
26.03.2021

Unternehmensprofil

KI-Kurzdossier

ZeitfensterFenster schließt sichBekanntmachung vor 65 Tagen

Seit der Eröffnung ist einige Zeit vergangen. Ein Bieterprozess läuft möglicherweise bereits — vor einer Interessensbekundung kurz prüfen, ob der Betrieb noch verkauft wird.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
Verwaltung

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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist Elektrowerk OHA GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektrowerk OHA GmbH (63456 Hanau, 63456) wurde am 07.07.2026 beim Hanau eröffnet (Az. 70 IN 124/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Elektrowerk OHA GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Hanau. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 70 IN 124/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Elektrowerk OHA GmbH?+

Rechtsanwalt Michael Ruthardt (MENTOR Societät AG), Hanau wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Was ist der eingetragene Gegenstand des Unternehmens von Elektrowerk OHA GmbH?+

Im Register ist als Gegenstand des Unternehmens eingetragen: Bau- und Elektroinstallationen jeglicher Art.

Kann Elektrowerk OHA GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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