EigenverwaltungInsolvenz eröffnetFrühe Phase · 0d

ELREC Service GmbH

Aktenzeichen: 340 IN 223/26 (351)Insolvenzgericht: MagdeburgBundesland: Sachsen-Anhalt
Käufer-Interesse
🔒
Tage seit Eröffnung
0
Stammkapital
Branche
sachwalter
Rechtsanwalt Heiko Schaefer
BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELREC Service GmbH wurde am 31.07.2026 beim Magdeburg eröffnet (Az. 340 IN 223/26 (351)). Verfahrensart: Eigenverwaltung. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Heiko Schaefer (BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) bestellt. Forderungen sind bis zum 14.09.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Zusammengestellt aus amtlichen Register- und Bekanntmachungsdaten. Nur Fakten — keine Schätzungen.

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Verfahrensverlauf

Meilensteine des Verfahrens auf einer Zeitachse — vom Antrag bis zur Verwertung.

HeuteEröffnungsbeschluss31.07.2026Anmeldefrist (§174)14.09.2026

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
14.09.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Insolvenzverwalter-Dossier

Rechtsanwalt Heiko Schaefer
Kanzlei: BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Magdeburg: Am 31.07.2026 um 09:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen über das Vermögen der ELREC Service GmbH, Am Bahnhof 3, 06493 Harzgerode, Herstellung und Bearbeitung von Metallerzeugnissen, Übernahme und Vermittlung von Werkaufträgen, Vermittlung von inVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Magdeburg: Am 31.07.2026 um 09:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen über das Vermögen der ELREC Service GmbH, Am Bahnhof 3, 06493 Harzgerode, Herstellung und Bearbeitung von Metallerzeugnissen, Übernahme und Vermittlung von Werkaufträgen, Vermittlung von in- und ausländischen Arbeitskräften, Serviceleistungen im Bereich des Qualitätsmanagements (AG Stendal, HRB 23216), vertreten durch: […] Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt […], c/o LIESER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz. Sachwalter ist: Rechtsanwalt […], c/o BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Winckelmannstr. 24, 39108 Magdeburg, Tel.: 0391/50969990, Fax: 0391/509699929, E-Mail: magdeburg@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.de. Es ist Eigenverwaltung angeordnet. Das Verfahren wird mündlich geführt (§ 5 InsO). Anmeldefrist: 14.09.2026. Gläubigerversammlung: Am Dienstag, 13.10.2026, 10:00 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg, eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachverwalters (§ 57 InsO, § 274 InsO), über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO) sowie über die in den §§ 35, 66, 100, 149, 157, 159, 160, 162, 163, 207, 272 InsO bezeichneten Angelegenheiten: Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Rechnungs- bzw. Zwischenrechnungslegung des Sachwalters gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 InsO, § 281 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO, § 278 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von Wertgegenständen (§ 149 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO, § 284 InsO); z.B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Sachwalters, insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO), eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Aufhebung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO), Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO) verbunden gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 InsO). Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Hinweis: Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. - 340 IN 223/26 (351) - (31.07.2026)

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Häufige Fragen

Ist ELREC Service GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELREC Service GmbH wurde am 31.07.2026 beim Magdeburg eröffnet (Az. 340 IN 223/26 (351)).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von ELREC Service GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Magdeburg. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 340 IN 223/26 (351) geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von ELREC Service GmbH?+

Rechtsanwalt Heiko Schaefer (BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH), Magdeburg wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 14.09.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Kann ELREC Service GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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