EigenverwaltungInsolvenz eröffnetFrühe Phase · 0d

Games Forest Club gGmbH

Aktenzeichen: 3615 IN 4589/26Insolvenzgericht: Charlottenburg (Berlin)Bundesland: Berlin
gamesforestclub.comwahrscheinlich
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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 0
Bieterfenster
noch ~92 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Charlottenburg (Berlin)
Berlin
Branche
Sonstiges
verwalter
Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner
Kontaktdaten nach Anmeldung

Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Games Forest Club gGmbH (Berlin, 12435) wurde am 12.08.2026 beim Charlottenburg (Berlin) eröffnet (Az. 3615 IN 4589/26). Verfahrensart: Eigenverwaltung. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner bestellt. Forderungen sind bis zum 07.09.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

3615 IN 4589/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Games Forest Club gGmbH, Puschkinallee 39, 12435 Berlin, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 235674 Geschäftszweig: Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen DienstleistungVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
3615 IN 4589/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Games Forest Club gGmbH, Puschkinallee 39, 12435 Berlin, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 235674 Geschäftszweig: Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 07.08.2026 um 13.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt […]11, 10117 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 07.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Auf die Durchführung eines Berichtstermins (§ 156 InsO) wird gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 InsO verzichtet. Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 21.10.2026 (Prüfungsstichtag). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum Prüfungsstichtag, den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Beim Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag und/oder ihrem Rang bestritten wird. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, bis zum 07.10.2026 , der zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung entspricht, die Wahl einer anderen Person zum Insolvenzverwalter schriftlich dem Insolvenzgericht vorzuschlagen. Gehen bis zum Stichtag keine Anträge ein, so verbleibt es bei der bisherigen Bestellung. Die Insolvenzgläubiger erhalten ferner Gelegenheit, schriftliche Stellungnahmen einzureichen zur Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Hat die/der Schuldner/in eine titulierte Forderung bestritten, so obliegt es der/dem Schuldner/in binnen einer Frist von einem Monat, die im schriftlichen Verfahren mit dem Bestreiten der Forderung beginnt, den Widerspruch zu verfolgen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt ein Widerspruch als nicht erhoben. Die/der Schuldner/in hat dem Gericht die Verfolgung dieses Anspruchs nachzuweisen. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.08.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
Games Forest Club gGmbH
Rechtsform
Registernummer
HRB HRB 235674 · Amtsgericht Berlin
Sitz
Berlin, 12435
Geschäftsadresse
Puschkinallee 39, 12435, Berlin
Gegenstand des Unternehmens
Die Förderung 1. des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO), 2. Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), 3. des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten vorgenannter gemeinnütziger Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO) durch Anregung, Etablierung und Unterstützung einer auf regenerative und auf dezentrale Strukturen ausgerichteten Energieversorgung, die demokratischen, sozialen und ökologischen Werten entspricht. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch 1. Konzeption, Durchführung und Förderung von Projekten, mit denen CO2 gebunden werden kann, insbesondere durch nachhaltige Aufforstung und Renaturierung. Die aufgeforsteten Flächen sollen idealerweise dem Wirtschaftskreislauf entzogen werden, so dass die Fläche der Natur überlassen wird. Auch die Erhaltung von intakten Forstflächen im Sinne des Klimaschutzes ist ein erklärtes Ziel. Dies soll geschehen, indem Brachflächen angekauft und mit neuen Bäumen zur Bindung von CO2 besetzt werden und diese Flächen der Natur überlassen werden. Die Flächen können hierbei zu Bildungszwecken, für Workshops zu diesem Thema betreten werden, um die Satzungsziele weiter zu befördern. 2. Der Umweltschutz soll auch dadurch befördert werden, indem bei Menschen Bewusstseinsbildung in Bezug auf den Gesellschaftszweck geweckt werden soll, insbesondere durch Öffentlichkeitsarbeit wie z.B. Seminare, Workshops, Kampagnen, Internetauftritt etc. Dabei ist es Ziel der Gesellschaft, die Bevölkerung insbesondere die jüngere Bevölkerung zu einem nachhaltigen Umgang mit Natur, Treibhausgasen, deren Vermeidung und Entstehung zu bilden, indem entsprechende Veranstaltungen und Formate in und an Schulen, in Unternehmen oder an geeigneter Stelle angeboten werden; 3. dabei soll es einen Austausch von Kenntnissen und Erfahrungen zwischen den relevanten gesellschaftlichen Zielgruppen geben und ggf. auch Verursacher von Treibhausgasen zur Vermeidung oder Kompensierung von Treibhausgasen aufgefordert bzw. in dem Ansinnen unterstützt werden. 4. die Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Bürgerinitiativen und Einrichtungen, die sich für Umwelt- und Klimaschutz einsetzen wird angestrebt; 5. die Ziele sollen durch die Vermittlung und Koordination von Freiwilligenarbeit und anderen Formen des bürgerschaftlichen und staatsbürgerlichen Engagements, die zur Einsparung, von Treibhausgasen dienen unterstützt werden; 6. die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere solcher, die dem Umwelt- und Klimaschutz dienen.
Stammkapital
€25.000
Gegründet am
Vertretungsregelung
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.

Unternehmensprofil

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Nächster TerminAnmeldefrist — Gläubigerfrist, nicht deine2026-09-07 · in 25 Tagen

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
07.09.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
21.10.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
Verwaltung

Insolvenzverwalter-Dossier

Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner
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Häufige Fragen

Ist Games Forest Club gGmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Games Forest Club gGmbH (Berlin, 12435) wurde am 12.08.2026 beim Charlottenburg (Berlin) eröffnet (Az. 3615 IN 4589/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Games Forest Club gGmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Charlottenburg (Berlin). Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3615 IN 4589/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Games Forest Club gGmbH?+

Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Berlin wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 07.09.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Kann Games Forest Club gGmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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