Vorläufige InsolvenzSicherungsmaßnahme

Gemeinsam Ziele Erreichen e.V.

Aktenzeichen: 206 IN 1406/26Insolvenzgericht: ChemnitzBundesland: Sachsen

Online-Plattform zur Vermittlung von Freizeitaktivitäten und Kontakten, betrieben durch einen gemeinnützigen Verein mit Sitz in Zwickau.

gemeinsamerleben.comwahrscheinlich
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Verfahrensstand
Sicherungsmaßnahme
Bieterfenster
noch ~92 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Chemnitz
Sachsen
Branche
Sonstiges
verwalter
Andreas Schenk
Kontaktdaten nach Anmeldung

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gemeinsam Ziele Erreichen e.V. (Zwickau, 09112) wurde am 07.08.2026 beim Chemnitz beantragt (Az. 206 IN 1406/26). Verfahrensart: Vorläufige Insolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Andreas Schenk bestellt.

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Rechtsname
Gemeinsam Ziele Erreichen e.V.
Rechtsform
Registernummer
VR VR 70285 · Amtsgericht Chemnitz
Sitz
Zwickau, 09112
Geschäftsadresse
Gerichtsstraße 2, 09112, Zwickau
Gegenstand des Unternehmens
Stammkapital
Gegründet am
10.03.1991
Vertretungsregelung
Der 1. Vorsitzende vertritt allein; die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam

Verfahrensverlauf

Meilensteine des Verfahrens auf einer Zeitachse — vom Antrag bis zur Verwertung.

HeuteSicherungsmaßnahme07.08.2026

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§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
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Prüfungstermin
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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 206 IN 1406/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Gemeinsam Ziele Erreichen e.V., Stiftstraße 11, 08056 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , VR 70285 vertreten durch: […] vertreten durch: […] - wurde am 07.08.2026 um 11:08 Uhr AVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 206 IN 1406/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Gemeinsam Ziele Erreichen e.V., Stiftstraße 11, 08056 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , VR 70285 vertreten durch: […] vertreten durch: […] - wurde am 07.08.2026 um 11:08 Uhr Andreas Schenk, Äußere Plauensche Straße 7, 08056 Zwickau, Telefax 0375 21185728, Email geschäftlich zwickau@slk-rechtsanwaelte.de, Telefon geschäftlich 0375 2118570 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz Gerichtsstraße 2 09112 Chemnitz einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Häufige Fragen

Ist Gemeinsam Ziele Erreichen e.V. insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gemeinsam Ziele Erreichen e.V. (Zwickau, 09112) wurde am 07.08.2026 beim Chemnitz beantragt (Az. 206 IN 1406/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Gemeinsam Ziele Erreichen e.V. zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Chemnitz. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 206 IN 1406/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Gemeinsam Ziele Erreichen e.V.?+

Andreas Schenk, Zwickau wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Kann Gemeinsam Ziele Erreichen e.V. oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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