RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetFrühe Phase · 1d

Heine Logistik und Produktions GmbH

Aktenzeichen: 405 IN 1326/26Insolvenzgericht: LeipzigBundesland: Sachsen
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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 1
Bieterfenster
noch ~90 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Leipzig
Sachsen
Branche
Logistik & Transport
verwalter
Jacqueline Jakubik
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heine Logistik und Produktions GmbH wurde am 08.09.2026 beim Leipzig eröffnet (Az. 405 IN 1326/26). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Jacqueline Jakubik bestellt. Forderungen sind bis zum 23.10.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 405 IN 1326/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heine Logistik und Produktions GmbH, Heiterblickstraße 42, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 28542 vertreten durch: […] - wurde am 07.09.2026 um 13:30 Uhr das InsolvenzverfahrenVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 405 IN 1326/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heine Logistik und Produktions GmbH, Heiterblickstraße 42, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 28542 vertreten durch: […] - wurde am 07.09.2026 um 13:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin […], Email geschäftlich: [email protected] Telefax: 0341 99 38 77 20 Telefon geschäftlich: 0341 99 38 77 0 Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 23.10.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 23.11.2026 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen. Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden. Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: | Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig Bernhard-Göring-Straße 64 04275 Leipzig einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
23.10.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
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Häufige Fragen

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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heine Logistik und Produktions GmbH wurde am 08.09.2026 beim Leipzig eröffnet (Az. 405 IN 1326/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Heine Logistik und Produktions GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Leipzig. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 405 IN 1326/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Heine Logistik und Produktions GmbH?+

Jacqueline Jakubik, Leipzig wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 23.10.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Kann Heine Logistik und Produktions GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

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