RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetMittlere Phase · 51d

Malergeschäft Jens Gering GmbH

Aktenzeichen: 203 IN 1021/26Insolvenzgericht: ChemnitzBundesland: Sachsen

Malergeschäft Jens Gering GmbH ist ein Malerbetrieb in Chemnitz, tätig seit 2017 im Bauwesen.

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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 51
Bieterfenster
noch ~41 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Chemnitz
Sachsen
Branche
Bau & Handwerk
verwalter
Jacqueline Jakubik
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malergeschäft Jens Gering GmbH (Chemnitz, 09114) wurde am 20.07.2026 beim Chemnitz eröffnet (Az. 203 IN 1021/26). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Jacqueline Jakubik bestellt. Forderungen sind bis zum 03.09.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Malergeschäft Jens Gering GmbH ist eine eingetragene GmbH, gegründet am 24.05.2017. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen: Betrieb eines Malergeschäftes, Vollwärmeschutz, Handel mit Baustoffen und Baubedarf.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

RegelinsolvenzHRB HRB 31050Bieterfenster ~41 Tage

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 203 IN 1021/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malergeschäft Jens Gering GmbH, Chemnitztalstraße 179, 09114 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31050 vertreten durch: […] vertreten durch: […] ergeht am 15.07.2026 nachfolgende EntVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 203 IN 1021/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malergeschäft Jens Gering GmbH, Chemnitztalstraße 179, 09114 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31050 vertreten durch: […] vertreten durch: […] ergeht am 15.07.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Betrieb eines Malergeschäfts, Vollwärmeschutz, Handel mit Baustoffen und Baubedarf) wird am 15.07.2026 um 10:23 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin […]-Straße 11 04109 Leipzig Telefon geschäftlich: 0341 99 38 77 0 Telefon mobil: 0160 28 64 46 2 Telefax: 0341 99 38 77 20 Email geschäftlich: [email protected] bestellt. 3. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin. 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich zweifach bis zum 03.09.2026 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an die Insolvenzverwalterin schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin leisten. 5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 15.10.2026 beim […] schriftlich einzureichen. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: | Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz Gerichtsstraße 2 09112 Chemnitz einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
Malergeschäft Jens Gering GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 31050 · Amtsgericht Chemnitz
Sitz
Chemnitz, 09114
Geschäftsadresse
Chemnitztalstraße 179, 09114, Chemnitz
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Malergeschäftes, Vollwärmeschutz, Handel mit Baustoffen und Baubedarf
Stammkapital
€25.000
Gegründet am
24.05.2017
Vertretungsregelung
einzelvertretungsberechtigt;

Unternehmensprofil

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Verfahren eröffnet. Ab jetzt kostet jede Woche Masse, deshalb laufen übertragende Sanierungen meist zwischen Eröffnung und Berichtstermin. Das ist das eigentliche Kauffenster.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
03.09.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist Malergeschäft Jens Gering GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malergeschäft Jens Gering GmbH (Chemnitz, 09114) wurde am 20.07.2026 beim Chemnitz eröffnet (Az. 203 IN 1021/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Malergeschäft Jens Gering GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Chemnitz. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 203 IN 1021/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Malergeschäft Jens Gering GmbH?+

Jacqueline Jakubik, Leipzig wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 03.09.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Was ist der eingetragene Gegenstand des Unternehmens von Malergeschäft Jens Gering GmbH?+

Im Register ist als Gegenstand des Unternehmens eingetragen: Betrieb eines Malergeschäftes, Vollwärmeschutz, Handel mit Baustoffen und Baubedarf.

Kann Malergeschäft Jens Gering GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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