EigenverwaltungInsolvenz eröffnetMittlere Phase · 45d

HGH MVZ gGmbH

Aktenzeichen: 4 IN 38/26Insolvenzgericht: Bingen am RheinBundesland: Rheinland-Pfalz
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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 45
Bieterfenster
noch ~47 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Bingen am Rhein
Rheinland-Pfalz
Branche
Gesundheit & Medizin
verwalter
Rechtsanwalt Jens Lieser
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HGH MVZ gGmbH (Bingen am Rhein, 55411) wurde am 03.08.2026 beim Bingen am Rhein eröffnet (Az. 4 IN 38/26). Verfahrensart: Eigenverwaltung. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jens Lieser bestellt. Forderungen sind bis zum 23.09.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege und der Wohlfahrtspflege. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums i.S.d. § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) - im Folgenden MVZ - in der Region Bingen. In dem MVZ werden Patienten ausschließlich ambulant behandelt und therapiert, insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen sowie der sonstigen ärztlichen Tätigkeiten. In dem MVZ erfolgt die interdisziplinäre Kooperation zwischen Fachärzten, wobei alle tätigen Ärzte unter einheitlicher fachübergreifender ärztlicher Leitung tätig sind. (4) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen, insbesondere auch unter Beachtung der §§ 91 f. der Gemeindeordnung (im Folgenden GemO), weitere Einrichtungen vorgenannter Art gründen oder sich an gemeinnützigen oder mildtätigen Gesellschaften beteiligen, die ihrerseits sonstige Einrichtungen der Gesundheitsförderung oder ähnliche Einrichtungen betreiben und unterhalten. (5) Die Gesellschaft verwirklicht ihre genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens im Sinne von § 57 Abs. 3 AO mit den nachstehend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit der Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH und deren steuerbegünstigten Beteiligungsunternehmen. Im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens werden insbesondere folgende Leistungen/Lieferungen empfangen bzw. erbracht: a) Passive (empfangene) Leistungen: Verwaltungsdienstleistungen (z.B. Rechnungswesen, Controlling, Abrechnungsleistungen, Geschäftsführung), Vermietungs- und Verpachtungsleistungen, Diagnostische und therapeutische Leistungen, Gebäudereinigung, Catering, Pforten- und Wachdienste, Facility-Managementleistungen, Haustechnik, Ver- und Entsorgungsleistungen, Warenlieferungen, Fahrdienste und Logistikleistungen, Hauspost. b) Aktive (erbringende) Leistungen: Arbeitsmedizinische Leistungen, Diagnostische und therapeutische Leistungen..

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

EigenverwaltungManagement bleibt am SteuerHRB HRB 53622Bieterfenster ~47 TageBerichtstermin steht

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

4 IN 38/26 : Über das Vermögen der HGH MVZ gGmbH, Kapuzinerstraße 15-17, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 53622), vertr. d: […]. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt […], Tel.: 0261/30479-0, Fax: 0261/9114729, E-Mail: [email protected]. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) InsolvenzforderungVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
4 IN 38/26 : Über das Vermögen der HGH MVZ gGmbH, Kapuzinerstraße 15-17, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 53622), vertr. d: […]. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt […], Tel.: 0261/30479-0, Fax: 0261/9114729, E-Mail: [email protected]. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.09.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 23.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: > Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, > Anträge über: * die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), * die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), * besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, * eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), * eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), * Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), * eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (23.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (23.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: > Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. > Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: > Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. > Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter: […]. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Bingen am Rhein, 03.08.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
HGH MVZ gGmbH
Rechtsform
nicht veröffentlicht
Registernummer
HRB HRB 53622 · Amtsgericht Mainz
Sitz
Bingen am Rhein, 55411
Geschäftsadresse
Kapuzinerstraße 15-17, 55411, Bingen am Rhein
Gegenstand des Unternehmens
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege und der Wohlfahrtspflege. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums i.S.d. § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) - im Folgenden MVZ - in der Region Bingen. In dem MVZ werden Patienten ausschließlich ambulant behandelt und therapiert, insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen sowie der sonstigen ärztlichen Tätigkeiten. In dem MVZ erfolgt die interdisziplinäre Kooperation zwischen Fachärzten, wobei alle tätigen Ärzte unter einheitlicher fachübergreifender ärztlicher Leitung tätig sind. (4) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen, insbesondere auch unter Beachtung der §§ 91 f. der Gemeindeordnung (im Folgenden GemO), weitere Einrichtungen vorgenannter Art gründen oder sich an gemeinnützigen oder mildtätigen Gesellschaften beteiligen, die ihrerseits sonstige Einrichtungen der Gesundheitsförderung oder ähnliche Einrichtungen betreiben und unterhalten. (5) Die Gesellschaft verwirklicht ihre genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens im Sinne von § 57 Abs. 3 AO mit den nachstehend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit der Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH und deren steuerbegünstigten Beteiligungsunternehmen. Im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens werden insbesondere folgende Leistungen/Lieferungen empfangen bzw. erbracht: a) Passive (empfangene) Leistungen: Verwaltungsdienstleistungen (z.B. Rechnungswesen, Controlling, Abrechnungsleistungen, Geschäftsführung), Vermietungs- und Verpachtungsleistungen, Diagnostische und therapeutische Leistungen, Gebäudereinigung, Catering, Pforten- und Wachdienste, Facility-Managementleistungen, Haustechnik, Ver- und Entsorgungsleistungen, Warenlieferungen, Fahrdienste und Logistikleistungen, Hauspost. b) Aktive (erbringende) Leistungen: Arbeitsmedizinische Leistungen, Diagnostische und therapeutische Leistungen.
Stammkapital
nicht veröffentlicht
Gegründet am
nicht veröffentlicht

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Wichtige Fristen

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Anmeldefrist · Gläubigerfrist
23.09.2026
§174 InsO — Frist für Gläubiger, Forderungen anzumelden. Kein Käufertermin.
Prüfungstermin · Gläubigerfrist
23.10.2026
§§ 29, 176 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen. Gläubigertermin.
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Was am Asset-Deal hängt

Ein Kauf aus der Insolvenzmasse ist ein Asset-Deal: du kaufst einzelne Gegenstände und Rechte, nicht die Gesellschaft. Das ist die Checkliste, die erfahrene Käufer vor dem Angebot abarbeiten. Zu diesem Verfahren liegen uns die Antworten nicht vor — sie kommen vom Insolvenzverwalter.

  • Welche Assets gehören wirtschaftlich schon jemand anderem?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Leasing sind der häufigste Grund, warum die Maschine auf dem Foto nicht mitverkauft wird. Der Verwalter darf nur verwerten, was zur Masse gehört (§§ 47, 51 InsO — Aus- und Absonderungsrechte). Frage nach der Aussonderungsliste, bevor du bewertest.

  • Gehören die Räume zur Masse — oder hängt alles am Vermieter?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Bei gemieteten Betriebsräumen entscheidet der Vermieter, ob der Mietvertrag auf dich übergeht. Ein Standort, den du nicht behalten darfst, ist bei einem ortsgebundenen Betrieb der ganze Deal. Kläre Eigentum, Restlaufzeit, Kündigungsrechte und die Zustimmung des Vermieters — schriftlich, vor dem Angebot.

  • Sind die Genehmigungen betriebs- oder personengebunden?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Konzessionen, Gaststättenerlaubnis, Handwerksrolle, Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, Zulassungen im Gesundheits- und Transportbereich: manche gehen mit dem Betrieb über, andere hängen an einer natürlichen Person und erlöschen mit ihr. Eine Genehmigungsmatrix ist bei genehmigungspflichtigen Gewerken der erste Schritt, nicht der letzte.

  • Wem gehören Marke, Domain, Shop und Kundendaten wirklich?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Domains stehen oft auf den Gesellschafter oder die Agentur, nicht auf die Gesellschaft; Marken sind manchmal an eine Holding lizenziert. Ohne Domain und Marke kaufst du Inventar statt eines Geschäfts. Kundendaten sind zusätzlich datenschutzrechtlich zu beurteilen — ein Kundenstamm ist kein Gegenstand, der beliebig übertragen wird.

  • § 613a BGB: welche Arbeitsverhältnisse übernimmst du mit?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Wer einen Betrieb oder Betriebsteil übernimmt, tritt in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein — auch aus der Insolvenz heraus. Was die Insolvenz ändert, ist die Haftung für ALTVERBINDLICHKEITEN: für Ansprüche, die vor Verfahrenseröffnung entstanden sind, haftet der Erwerber nach ständiger BAG-Rechtsprechung nicht. Der Sozialplan ist nach § 123 InsO gedeckelt — höchstens 2,5 Monatsverdienste je Arbeitnehmer, und insgesamt höchstens ein Drittel der Masse, die ohne Sozialplan zur Verteilung stünde. Rechne mit Headcount × Monatsverdienst × 2,5 als Obergrenze und prüfe die Drittelgrenze gegen die Masse.

  • Welche Verträge braucht der Betrieb, um am Montag weiterzulaufen?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Der Verwalter hat nach § 103 InsO ein Wahlrecht bei beiderseits nicht erfüllten Verträgen, und Kunden- wie Lieferantenverträge gehen beim Asset-Deal nur mit Zustimmung des Vertragspartners über. Frage nach den fünf Verträgen, ohne die der Betrieb steht — Warenwirtschaft, Zahlungsdienstleister, Fulfilment, Schlüssellieferant, Schlüsselkunde — und kläre die Novation vor dem Closing.

Warum der Kauf aus der Masse sauberer ist als ein normaler Unternehmenskauf

  • § 75 Abs. 2 AO — die Haftung des Betriebsübernehmers für Betriebssteuern des Vorgängers gilt ausdrücklich nicht für den Erwerb aus einer Insolvenzmasse. Beim Kauf eines gesunden Unternehmens ist genau das eines der größten Risiken.
  • § 25 HGB — die Haftung bei Firmenfortführung wird beim Erwerb aus der Masse regelmäßig ausgeschlossen bzw. greift nach herrschender Auffassung nicht; die Abrede gehört trotzdem ausdrücklich in den Kaufvertrag.
  • Altverbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen vor Verfahrenseröffnung trägt der Erwerber nach ständiger BAG-Rechtsprechung nicht mit — der laufende Betrieb geht über, die Schulden bleiben in der Masse.

Allgemeine Informationen zur deutschen Rechtslage, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Unternehmen. Für den konkreten Fall zählt allein, was Verwalter und Kaufvertrag sagen.

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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist HGH MVZ gGmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HGH MVZ gGmbH (Bingen am Rhein, 55411) wurde am 03.08.2026 beim Bingen am Rhein eröffnet (Az. 4 IN 38/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von HGH MVZ gGmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Bingen am Rhein. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 4 IN 38/26 geführt.

Wie lautet die Registernummer von HGH MVZ gGmbH?+

HGH MVZ gGmbH ist im amtlichen Register unter HRB HRB 53622 beim Amtsgericht Mainz eingetragen.

Wer ist der Insolvenzverwalter von HGH MVZ gGmbH?+

Rechtsanwalt Jens Lieser, Koblenz wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 23.09.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Was ist der eingetragene Gegenstand des Unternehmens von HGH MVZ gGmbH?+

Im Register ist als Gegenstand des Unternehmens eingetragen: (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege und der Wohlfahrtspflege. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb eines medizinischen Versorgungszentrums i.S.d. § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) - im Folgenden MVZ - in der Region Bingen. In dem MVZ werden Patienten ausschließlich ambulant behandelt und therapiert, insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen sowie der sonstigen ärztlichen Tätigkeiten. In dem MVZ erfolgt die interdisziplinäre Kooperation zwischen Fachärzten, wobei alle tätigen Ärzte unter einheitlicher fachübergreifender ärztlicher Leitung tätig sind. (4) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen, insbesondere auch unter Beachtung der §§ 91 f. der Gemeindeordnung (im Folgenden GemO), weitere Einrichtungen vorgenannter Art gründen oder sich an gemeinnützigen oder mildtätigen Gesellschaften beteiligen, die ihrerseits sonstige Einrichtungen der Gesundheitsförderung oder ähnliche Einrichtungen betreiben und unterhalten. (5) Die Gesellschaft verwirklicht ihre genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens im Sinne von § 57 Abs. 3 AO mit den nachstehend benannten steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen Satzungszwecke. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit der Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH und deren steuerbegünstigten Beteiligungsunternehmen. Im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens werden insbesondere folgende Leistungen/Lieferungen empfangen bzw. erbracht: a) Passive (empfangene) Leistungen: Verwaltungsdienstleistungen (z.B. Rechnungswesen, Controlling, Abrechnungsleistungen, Geschäftsführung), Vermietungs- und Verpachtungsleistungen, Diagnostische und therapeutische Leistungen, Gebäudereinigung, Catering, Pforten- und Wachdienste, Facility-Managementleistungen, Haustechnik, Ver- und Entsorgungsleistungen, Warenlieferungen, Fahrdienste und Logistikleistungen, Hauspost. b) Aktive (erbringende) Leistungen: Arbeitsmedizinische Leistungen, Diagnostische und therapeutische Leistungen..

Kann HGH MVZ gGmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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