Vorläufige InsolvenzSicherungsmaßnahme

Hohlt Frühstücks- und Snackservice GmbH & Co. KG

Aktenzeichen: 62 IN 36/26Insolvenzgericht: OsnabrückBundesland: Niedersachsen

Hohlt Frühstücks- und Snackservice GmbH & Co. KG, registriert in Bissendorf, insolvent.

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Verfahrensstand
Sicherungsmaßnahme
Bieterfenster
noch ~45 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Osnabrück
Niedersachsen
Branche
Gastronomie & Hotellerie
verwalter
Rechtsanwalt Stefan Meyer
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hohlt Frühstücks- und Snackservice GmbH & Co. KG (Bissendorf) wurde am 24.07.2026 beim Osnabrück beantragt (Az. 62 IN 36/26). Verfahrensart: Vorläufige Insolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Meyer (PLUTA Rechtsanwalts GmbH) bestellt. Hohlt Frühstücks- und Snackservice GmbH & Co. KG ist eine eingetragene GmbH & Co. KG.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

62 IN 36/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hohlt Frühstücks- und Snackservice GmbH & Co. KG, Gewerbepark 25, 49143 Bissendorf (AG Osnabrück, HRA 205739), vertr. d: […]. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum Vollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
62 IN 36/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hohlt Frühstücks- und Snackservice GmbH & Co. KG, Gewerbepark 25, 49143 Bissendorf (AG Osnabrück, HRA 205739), vertr. d: […]. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt […], c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Niedersachsenstr. 11a, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/357447-0, Fax: 0541/35744711, E-Mail: [email protected], Internet: www.pluta.net bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Osnabrück, 24.07.2026 Hinweise zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://www.amtsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de ("Wir über uns" / "Datenschutz"). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
Hohlt Frühstücks- und Snackservice GmbH & Co. KG
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Registernummer
HRA HRA 205739 · Amtsgericht Osnabrück
Sitz
Bissendorf
Geschäftsadresse
Bissendorf
Gegenstand des Unternehmens
Stammkapital
Gegründet am

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Vorläufiges Verfahren. Der vorläufige Verwalter sichert die Masse und kann den Betrieb in der Regel noch nicht übertragen — aber genau jetzt entsteht die Bieterliste. Wer hier bekannt ist, wird später gefragt.

Insolvenzgeld deckt Löhne typischerweise bis ca. 2026-10-24 — das ist die Uhr, gegen die alle laufen.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
Verwaltung

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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist Hohlt Frühstücks- und Snackservice GmbH & Co. KG insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hohlt Frühstücks- und Snackservice GmbH & Co. KG (Bissendorf) wurde am 24.07.2026 beim Osnabrück beantragt (Az. 62 IN 36/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Hohlt Frühstücks- und Snackservice GmbH & Co. KG zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Osnabrück. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 62 IN 36/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Hohlt Frühstücks- und Snackservice GmbH & Co. KG?+

Rechtsanwalt Stefan Meyer (PLUTA Rechtsanwalts GmbH), Osnabrück wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Kann Hohlt Frühstücks- und Snackservice GmbH & Co. KG oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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