RegelinsolvenzSicherungsmaßnahme

HYPENEEDZ Handelsvertrieb OHG

Aktenzeichen: 1502 IN 2971/26Insolvenzgericht: MünchenBundesland: Bayern
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Verfahrensstand
Sicherungsmaßnahme
Bieterfenster
noch ~83 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
München
Bayern
Branche
Großhandel
verwalter
Rechtsanwältin Manuela Pietzsch
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HYPENEEDZ Handelsvertrieb OHG (München, 81829) wurde am 01.09.2026 beim München beantragt (Az. 1502 IN 2971/26). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwältin Manuela Pietzsch bestellt. HYPENEEDZ Handelsvertrieb OHG ist eine eingetragene OHG.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Az.: 1502 IN 2971/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. HYPENEEDZ Handelsvertrieb OHG, Stahlgruberring 42, 81829 München, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 115314 - Schuldnerin - | BeVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Az.: 1502 IN 2971/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. HYPENEEDZ Handelsvertrieb OHG, Stahlgruberring 42, 81829 München, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 115314 - Schuldnerin - | Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 01.09.2026 um 10:20 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin […], Dachauer Straße 140, 80637 München, Telefon: +49(89)31 86 86 88, Email: [email protected]. Es wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.09.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
HYPENEEDZ Handelsvertrieb OHG
Rechtsform
OHG
Registernummer
HRA HRA 115314 · Amtsgericht München
Sitz
München, 81829
Geschäftsadresse
Stahlgruberring 42, 81829, München
Gegenstand des Unternehmens
Stammkapital
Gegründet am

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
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§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
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Häufige Fragen

Ist HYPENEEDZ Handelsvertrieb OHG insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HYPENEEDZ Handelsvertrieb OHG (München, 81829) wurde am 01.09.2026 beim München beantragt (Az. 1502 IN 2971/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von HYPENEEDZ Handelsvertrieb OHG zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das München. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1502 IN 2971/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von HYPENEEDZ Handelsvertrieb OHG?+

Rechtsanwältin Manuela Pietzsch, München wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Kann HYPENEEDZ Handelsvertrieb OHG oder Teile davon übernommen werden?+

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