RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetFrühe Phase · 2d

US Alttextilhandel GmbH

Aktenzeichen: 38 IN 39/26Insolvenzgericht: KleveBundesland: Nordrhein-Westfalen
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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 2
Bieterfenster
noch ~89 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Kleve
Nordrhein-Westfalen
Branche
Großhandel
verwalter
Nada Nasser
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der US Alttextilhandel GmbH wurde am 07.09.2026 beim Kleve eröffnet (Az. 38 IN 39/26). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Nada Nasser bestellt.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

RegelinsolvenzHRB HRB 17622Bieterfenster ~89 Tage

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 39/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 17622 eingetragenen US Alttextilhandel GmbH, Siemensstraße 31, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch: […] Geschäftszweig: Handel mit Alttextilien im weitesten Sinne und alle damitVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 39/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 17622 eingetragenen US Alttextilhandel GmbH, Siemensstraße 31, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch: […] Geschäftszweig: Handel mit Alttextilien im weitesten Sinne und alle damit verbundenen Geschäfte wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 04.09.2026, um 16:19 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 06.07.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt […]. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet. Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 08.12.2026. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 10.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 106 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 38 IN 39/26 Kleve, 04.09.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Aus Handelsregister, Bundesanzeiger, §9-Notice, Web-Präsenz und News zusammengefasst.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
08.12.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
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Häufige Fragen

Ist US Alttextilhandel GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der US Alttextilhandel GmbH wurde am 07.09.2026 beim Kleve eröffnet (Az. 38 IN 39/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von US Alttextilhandel GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Kleve. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 38 IN 39/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von US Alttextilhandel GmbH?+

Nada Nasser, Krefeld wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Kann US Alttextilhandel GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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