EigenverwaltungInsolvenz eröffnetFrühe Phase · 1d

IHP-Montage UG (haftungsbeschränkt)

Aktenzeichen: 70 IN 367/26Insolvenzgericht: HanauBundesland: Hessen

IHP Montage UG montiert wasserdichte Fenster und Türen für den Hochwasserschutz in Maintal.

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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 1
Bieterfenster
noch ~91 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Hanau
Hessen
Branche
Bau & Handwerk
verwalter
Dr. Martin Kaltwasser
LIESER Rechtsanwälte
Kontaktdaten nach Anmeldung

Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IHP-Montage UG (haftungsbeschränkt) (Maintal, 63477) wurde am 11.08.2026 beim Hanau eröffnet (Az. 70 IN 367/26). Verfahrensart: Eigenverwaltung. Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Martin Kaltwasser (LIESER Rechtsanwälte) bestellt. Forderungen sind bis zum 20.08.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Geschäfts-Nr.: 70 IN 367/26 Am 01.08.2026 um 00:01 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der IHP Montage UG, Von- Miller- Straße 4, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 99126), vertr. d: […]. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt […], c/o LIESER Rechtsanwälte, Hanauer Landstraße 21Vollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Geschäfts-Nr.: 70 IN 367/26 Am 01.08.2026 um 00:01 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der IHP Montage UG, Von- Miller- Straße 4, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 99126), vertr. d: […]. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt […], c/o LIESER Rechtsanwälte, Hanauer Landstraße 211, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069 91501025, Fax: 069 95928099, E-Mail: frankfurt@lieser-rechtsanwaelte.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 20.08.2026. b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Gläubigerversammlung: am Donnerstag, 20.08.2026, 10:45 Uhr, Raum C 163, […], eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin); der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, Das Prüfungsverfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 21.09.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (20.08.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (Donnerstag, 20.08.2026, 10:45 Uhr, Raum C 163, […]), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweis: - Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt. - Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter: […]. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem […] einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Hanau, 01.08.2026.

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
IHP-Montage UG (haftungsbeschränkt)
Rechtsform
UG
Registernummer
HRB HRB 99126 · Amtsgericht Hanau
Sitz
Maintal, 63477
Geschäftsadresse
Von-Miller-Str. 4, 63477, Maintal
Gegenstand des Unternehmens
Montage von genormten Fertigbauteilen, insbesondere Produkte für den Hochwasserschutz aus Metall und Acryl wie wasserdichte Fenster und Türen
Stammkapital
€1.500
Gegründet am
23.11.2023

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
20.08.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
21.09.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
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Dr. Martin Kaltwasser
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist IHP-Montage UG (haftungsbeschränkt) insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IHP-Montage UG (haftungsbeschränkt) (Maintal, 63477) wurde am 11.08.2026 beim Hanau eröffnet (Az. 70 IN 367/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von IHP-Montage UG (haftungsbeschränkt) zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Hanau. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 70 IN 367/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von IHP-Montage UG (haftungsbeschränkt)?+

Dr. Martin Kaltwasser (LIESER Rechtsanwälte), Frankfurt am Main wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 20.08.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Kann IHP-Montage UG (haftungsbeschränkt) oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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