EigenverwaltungInsolvenz eröffnetMittlere Phase · 51d

iQFW Akademie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Aktenzeichen: 98 IN 27/26Insolvenzgericht: BonnBundesland: Nordrhein-Westfalen

iQFW Akademie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit Sitz in Bonn, Unternehmensgegenstand ist nicht angegeben.

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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 51
Bieterfenster
noch ~41 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Bonn
Nordrhein-Westfalen
Branche
Sonstiges
verwalter
RA/WP Dr. Christian Frystatzki
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der iQFW Akademie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (Bonn, 53227) wurde am 20.07.2026 beim Bonn eröffnet (Az. 98 IN 27/26). Verfahrensart: Eigenverwaltung. Zum Insolvenzverwalter wurde RA/WP Dr. Christian Frystatzki bestellt. Forderungen sind bis zum 20.08.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. iQFW Akademie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist eine eingetragene UG.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 27/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 8616 eingetragenen iQFW Akademie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Königswinterer Str. 29, 53227 Bonn, frühere Anschrift: Pfaffenweg 15, 53227 Bonn und Berghovener Str. 13 a, 53227 BoVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 27/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 8616 eingetragenen iQFW Akademie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Königswinterer Str. 29, 53227 Bonn, frühere Anschrift: Pfaffenweg 15, 53227 Bonn und Berghovener Str. 13 a, 53227 Bonn, früherer Name: MN Sicherheit UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, vertr. d: […]. pers. haft. Gesellschafterin: […]. Akademie Bonn UG (haftungsbeschränkt), Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 30621) wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 16.07.2026, um 10:24 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.04.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin sowie am 15.04.2026 eingegangener 5 weiterer Anträge anderer Gläubiger. Zugleich werden die Verfahren 98 IN 27/26 und 98 IN 29/26, 98 IN 32/26, 98 IN 28/26, 98 IN 31/26 und 98 IN 30/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Der erste maßgebliche Eröffnungsantrag (139 Abs. 2 InsO) ist am 13.04.2026 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt RA/[…], Telefon: 0228/40002560, Fax: 022840002579. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am Montag, 24.08.2026, 10:00 Uhr, im Gebäude des […], 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau). Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Durchführung eines Rechtsstreits gegen Herrn Froesch wegen der unberechtigten Kontoverfügungen zu seinen Gunsten (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO) - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 19.10.2026. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des […], Zimmer Nr. A 1.19(Alexanderbau) niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem […] schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 98 IN 27/26 Amtsgericht Bonn, 16.07.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
iQFW Akademie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Rechtsform
UG
Registernummer
HRA HRA 8616 · Amtsgericht Bonn
Sitz
Bonn, 53227
Geschäftsadresse
Königswinterer Straße 29, 53227, Bonn
Gegenstand des Unternehmens
Stammkapital
Gegründet am

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ZeitfensterWahrscheinlich zu spät für den GesamtbetriebBekanntmachung vor 52 Tagen

Der Berichtstermin ist vorbei; über Fortführung oder Liquidation wurde entschieden. Der Gesamtbetrieb ist meist vergeben — einzelne Assets (Marke, Domain, IP, Maschinen) sind dann oft günstiger zu haben.

Nächster TerminPrüfungstermin2026-10-19 · in 39 Tagen

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
20.08.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
24.08.2026
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
19.10.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
Verwaltung

Insolvenzverwalter-Dossier

RA/WP Dr. Christian Frystatzki
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist iQFW Akademie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der iQFW Akademie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG (Bonn, 53227) wurde am 20.07.2026 beim Bonn eröffnet (Az. 98 IN 27/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von iQFW Akademie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Bonn. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 98 IN 27/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von iQFW Akademie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG?+

RA/WP Dr. Christian Frystatzki, Bonn wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 20.08.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Kann iQFW Akademie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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