EigenverwaltungInsolvenz eröffnetMittlere Phase · 46d

Kaya Immobilien und Haustechnik GmbH

Aktenzeichen: 666 IN 71/26 eInsolvenzgericht: KasselBundesland: Hessen

Kaya Immobilien und Haustechnik GmbH bietet Immobilien- und Haustechnik-Dienstleistungen für einen regionalen deutschsprachigen Kundenstamm an.

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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 46
Bieterfenster
noch ~46 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Kassel
Hessen
Branche
Bau & Handwerk
verwalter
Rechtsanwalt Hartmut H. Mitze
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaya Immobilien und Haustechnik GmbH wurde am 02.07.2026 beim Kassel eröffnet (Az. 666 IN 71/26 e). Verfahrensart: Eigenverwaltung. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Hartmut H. Mitze bestellt. Forderungen sind bis zum 18.08.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

666 IN 71/26 e: Über das Vermögen der Kaya Immobilien und Haustechnik GmbH, Waldmannstraße 29, 34132 Kassel (AG Kassel, HRB 18623), vertr. d: […]. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Hartmut H. Mitze, Weißenburgstraße 10, 34117 Kassel, Tel.: 0561/8164203, Fax: 0561/8164209, E-Mail: info@rechtsanwalVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
666 IN 71/26 e: Über das Vermögen der Kaya Immobilien und Haustechnik GmbH, Waldmannstraße 29, 34132 Kassel (AG Kassel, HRB 18623), vertr. d: […]. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Hartmut H. Mitze, Weißenburgstraße 10, 34117 Kassel, Tel.: 0561/8164203, Fax: 0561/8164209, E-Mail: info@rechtsanwalt-mitze.de, Internet: www.rechtsanwalt-mitze.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.08.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 29.09.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: > Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, > Anträge über: * die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), * die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), * besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, * eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), * eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), * Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), * eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (18.08.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (29.09.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: > Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. > Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. > Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: > Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. > Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. > Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Kassel, 01.07.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
18.08.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
29.09.2026
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
29.09.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist Kaya Immobilien und Haustechnik GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kaya Immobilien und Haustechnik GmbH wurde am 02.07.2026 beim Kassel eröffnet (Az. 666 IN 71/26 e).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Kaya Immobilien und Haustechnik GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Kassel. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 666 IN 71/26 e geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Kaya Immobilien und Haustechnik GmbH?+

Rechtsanwalt Hartmut H. Mitze, Kassel wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 18.08.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Kann Kaya Immobilien und Haustechnik GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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