EigenverwaltungInsolvenz eröffnetFrühe Phase · 0d

Kuru Bauelemente GmbH

Aktenzeichen: 10 IN 33/26Insolvenzgericht: WormsBundesland: Rheinland-Pfalz
Käufer-Interesse
🔒
Tage seit Eröffnung
0
Stammkapital
Branche
Bau & Handwerk
verwalter
Rechtsanwalt Olaf Spiekermann
Brinkmann & Partner
Verwalter kontaktieren →

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuru Bauelemente GmbH (Worms, 67549) wurde am 05.08.2026 beim Worms eröffnet (Az. 10 IN 33/26). Verfahrensart: Eigenverwaltung. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Olaf Spiekermann (Brinkmann & Partner) bestellt.

Zusammengestellt aus amtlichen Register- und Bekanntmachungsdaten. Nur Fakten — keine Schätzungen.

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Rechtsname
Kuru Bauelemente GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 51866 · Amtsgericht Mainz
Sitz
Worms, 67549
Geschäftsadresse
Alzeyer Straße 228 A, 67549, Worms
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit Baustoffen und der Einbau von Baufertigteilen.
Stammkapital
Gegründet am

Verfahrensverlauf

Meilensteine des Verfahrens auf einer Zeitachse — vom Antrag bis zur Verwertung.

HeuteEröffnungsbeschluss05.08.2026Berichtstermin (§29)27.10.2026Prüfungstermin (§29)27.10.2026

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
27.10.2026
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
27.10.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Insolvenzverwalter-Dossier

Rechtsanwalt Olaf Spiekermann
Kanzlei: Brinkmann & Partner
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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Worms INSOLVENZGERICHT Beschluss 10 IN 33/26 04.08.2026 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuru Bauelemente GmbH, Alzeyer Straße 228 a, 67549 Worms (AG Mainz, HRB 51866), vertreten durch: […] wird heute, am 04.08.2026 um 16.00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16Vollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Worms INSOLVENZGERICHT Beschluss 10 IN 33/26 04.08.2026 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuru Bauelemente GmbH, Alzeyer Straße 228 a, 67549 Worms (AG Mainz, HRB 51866), vertreten durch: […] wird heute, am 04.08.2026 um 16.00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. Insolvenzordnung (InsO) eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt […], Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim, Tel.: 0621/432928-0, Fax: 0621/432928-27 Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen des Eröffnungsbeschlusses an die Gläubiger und Debitoren gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 15.09.2026, b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Es wird darauf hingewiesen, dass die im Gesetz vorgesehenen öffentlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Adresse www.insolvenzbekanntmachungen.de eingesehen werden können. Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Absatz 2 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 27.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: * Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. * Anträge über: * die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Absatz 2 InsO) * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Absatz 3 InsO) * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO); * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO) * besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: o Veräußerung * des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin * des Warenlagers im Ganzen * eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand * einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesen Unternehmen dienen soll o die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde o Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert * eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebseräußerung unter Wert ( §§ 162, 163 InsO) * eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO) * Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) * eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen geprüft werden, liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: * Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechthandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden * Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Nachricht G r ü n d e: Die Kuru Bauelemente GmbH ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen vom 10.06.2026. Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Worms einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Beschwerdegericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss - mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder - von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: - auf einem sicheren Übermittlungsweg oder - an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) govapp_16417973158617710649122712873785 des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Worms, den 04.08.2026 - Insolvenzgericht -

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Häufige Fragen

Ist Kuru Bauelemente GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuru Bauelemente GmbH (Worms, 67549) wurde am 05.08.2026 beim Worms eröffnet (Az. 10 IN 33/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Kuru Bauelemente GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Worms. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 10 IN 33/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Kuru Bauelemente GmbH?+

Rechtsanwalt Olaf Spiekermann (Brinkmann & Partner), Mannheim wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Kann Kuru Bauelemente GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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