EigenverwaltungInsolvenz eröffnetMittlere Phase · 58d

OMP Verwaltungs GmbH

Aktenzeichen: 91 IN 102/25Insolvenzgericht: FuldaBundesland: Hessen

Verwaltungsgesellschaft für Beteiligungen und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, registriert in Hofbieber.

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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 58
Bieterfenster
noch ~34 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Fulda
Hessen
Branche
B2B-Dienstleistungen
verwalter
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OMP Verwaltungs GmbH (Hofbieber, 36145) wurde am 13.07.2026 beim Fulda eröffnet (Az. 91 IN 102/25). Verfahrensart: Eigenverwaltung. Forderungen sind bis zum 05.08.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. OMP Verwaltungs GmbH ist eine eingetragene GmbH, gegründet am 28.10.2019. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen: ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich daran zu beteiligen oder deren Geschäftsführung auszuüben sowie Zweigniederlassungen zu errichten..

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Fulda 10.07.2026 Insolvenzgericht 91 IN 102/25 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OMP Verwaltungs GmbH, Im Grund 4, 36145 Hofbieber (AG Fulda, HRB 7635), vertreten durch: […] - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: Graf von Westphalen, Rechtsanwalt [Vollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Fulda 10.07.2026 Insolvenzgericht 91 IN 102/25 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OMP Verwaltungs GmbH, Im Grund 4, 36145 Hofbieber (AG Fulda, HRB 7635), vertreten durch: […] - Antragstellerin - Verfahrensbevollmächtigte: Graf von Westphalen, Rechtsanwalt […], Potsdamer Platz 8, 10117 Berlin, wird heute, am 10.07.2026 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren aufgrund des am 21.08.2025 eingegangenen Antrags gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. Insolvenzordnung (InsO) eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin […], Kanzlei Westhelle & Partner, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312, E-Mail: [email protected]. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin. Die Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und nachrangige Forderungen nach § 39 InsO bei der Insolvenzverwalterin schriftlich oder auf dem nach § 174 Abs. 4 S. 1 InsO eröffneten elektronischen Weg und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 05.08.2026, b) der Insolvenzverwalterin gemäß § 28 Abs. 2 InsO unverzüglich mitzuteilen, ob und ggf. welche Sicherungsrechte für die angemeldeten Forderungen an beweglichen Sachen oder Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 1. Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Berichtstermin abgehalten: Am Donnerstag, 13.08.2026, 10:30 Uhr, Zi. 3100, Amtsgerichtsgebäude, Königstraße 38, 36037 Fulda eine Gläubigerversammlung zur eventuellen Beschlussfassung über a) die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), b) die Einsetzung, Beibehaltung und Zusammensetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), c) die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), d) die Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO, e) eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), f) den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, einschließlich der Beauftragung zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO), g) die Verwertung der Insolvenzmasse ( § 159 InsO), h) besonders bedeutsame Rechtshandlungen (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, i) eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), j) die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), k) eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO wegen Massearmut ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, l) die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung, § 271 InsO (nicht in Verbraucherinsolvenzverfahren möglich). 2. Zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Frist zur Erklärung etwaiger Widersprüche mit denen Forderungen bestritten werden durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin oder Insolvenzgläubiger gegen angemeldete Forderungen wird bis zum 17.09.2026 gesetzt. Angemeldete Forderungen, denen innerhalb der gesetzten Frist nicht schriftlich widersprochen wird, gelten als uneingeschränkt festgestellt (§ 178 InsO). Hinweis für Gläubiger festgestellter Forderungen: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (05.08.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (17.09.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: * Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach §§ 160, 162, 163 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. * Gesetzliche Vertreter von Gläubigern haben ihre Vertretungsmacht in einer Gläubigerversammlung, an der sie teilnehmen, gegenüber dem Gericht durch Registerauszug (Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister) nachzuweisen. * Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht von Gläubigervertretern ist durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen. * Vertreter von Behörden haben ihre Vertretungsmacht durch entsprechende, mit Dienstsiegel versehene Bescheinigung nachzuweisen. Der Schuldnerin wird aufgegeben, der Insolvenzverwalterin umfassend Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse und deren künftige Veränderung (beispielsweise Wechsel des Arbeitsplatzes, Erwerb neuen Vermögens, neuer Forderungen und Gegenstände usw.) zu erteilen und sie ungefragt zu unterrichten, § 97 Abs. 1 u. 2 InsO. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Veröffentlichungen in einem Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. G r ü n d e : Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Die Verbindlichkeiten betragen danach ca. 3847333€. Diese können aus dem festgestellten freien Vermögen nach den nachvollziehbaren und widerspruchsfreien Feststellungen der/des Sachverständigen nicht gedeckt werden. Die freie Masse beträgt laut Gutachten 30002€. Sie reicht aus, die Verfahrenskosten zu decken. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Entscheidung kann auch von jedem Gläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Diese Beschwerde kann jedoch nur darauf gestützt werden, dass das Gericht für diese Entscheidung international nicht zuständig ist. Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem […] einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Einlegung kann auch mittels elektronischen Dokuments erfolgen. Informationen zu den weiteren Voraussetzungen zur Signatur und Übermittlung sind auf dem Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) im Themenbereich zur elektronischen Kommunikation zu finden. Eine Einlegung per einfacher EMail ist unzulässig. Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse sind zur Einlegung mittels elektronischen Dokuments verpflichtet. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Seifert Richter am Amtsgericht a.w.a.R.

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
OMP Verwaltungs GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 7635 · Amtsgericht Fulda
Sitz
Hofbieber, 36145
Geschäftsadresse
Im Grund 4, 36145, Hofbieber
Gegenstand des Unternehmens
ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich daran zu beteiligen oder deren Geschäftsführung auszuüben sowie Zweigniederlassungen zu errichten.
Stammkapital
€25.000
Gegründet am
28.10.2019

Unternehmensprofil

KI-Kurzdossier

ZeitfensterWahrscheinlich zu spät für den GesamtbetriebBekanntmachung vor 59 Tagen

Der Berichtstermin ist vorbei; über Fortführung oder Liquidation wurde entschieden. Der Gesamtbetrieb ist meist vergeben — einzelne Assets (Marke, Domain, IP, Maschinen) sind dann oft günstiger zu haben.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
05.08.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
13.08.2026
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.

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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist OMP Verwaltungs GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OMP Verwaltungs GmbH (Hofbieber, 36145) wurde am 13.07.2026 beim Fulda eröffnet (Az. 91 IN 102/25).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von OMP Verwaltungs GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Fulda. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 91 IN 102/25 geführt.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 05.08.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Was ist der eingetragene Gegenstand des Unternehmens von OMP Verwaltungs GmbH?+

Im Register ist als Gegenstand des Unternehmens eingetragen: ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich daran zu beteiligen oder deren Geschäftsführung auszuüben sowie Zweigniederlassungen zu errichten..

Kann OMP Verwaltungs GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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