EigenverwaltungInsolvenz eröffnetFrühe Phase · 9d

PROLiGNIS Energie Consulting GmbH

Aktenzeichen: IN 370/26Insolvenzgericht: IngolstadtBundesland: Bayern
www.prolignis-energie-consulting.dewahrscheinlich
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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 9
Bieterfenster
noch ~82 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Ingolstadt
Bayern
Branche
Sonstiges
verwalter
Joachim Exner
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROLiGNIS Energie Consulting GmbH (Ingolstadt) wurde am 01.09.2026 beim Ingolstadt eröffnet (Az. IN 370/26). Verfahrensart: Eigenverwaltung. Zum Insolvenzverwalter wurde Joachim Exner bestellt. Forderungen sind bis zum 23.11.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. PROLiGNIS Energie Consulting GmbH ist eine eingetragene GmbH.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

IN 370/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. PROLiGNIS Energie Consulting GmbH, Friedrichshofener Straße 1, 85049 Ingolstadt, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 6832 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ELSÄSSER Rechtsanwälte PartG mVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
IN 370/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. PROLiGNIS Energie Consulting GmbH, Friedrichshofener Straße 1, 85049 Ingolstadt, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 6832 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ELSÄSSER Rechtsanwälte PartG mbH, Theresienhöhe 28, 80339 München, Gz.: Florian von Seyfried Geschäftszweig/Beschäftigung: Beratung, Projektentwicklung und Projektrealisierung im Bereich der Erneuerbaren Energien sowie alle damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.09.2026 um 16.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt […]1, 90491 Nürnberg Telefon: +49(911)9512850 Telefax: +49(911)95128510 Email: [email protected] 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 23.11.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen, Zustimmung zur Beibehaltung des bisherigen Verfahrenskontos bei der UniCredit Bank - HypoVereinsbank, IBAN: DE29 7602 0070 0049 1834 88, BIC: HYVEDEMM460, als Hinterlegungsstelle im Sinne des § 149 Abs. 2 InsO), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll, Entscheidung darüber, ob und zu welchen Konditionen der Betrieb sowie das Warenlager der Schuldnerin im Ganzen veräußert werden soll, § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Montag, 23.11.2026, 10:45 Uhr, Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, 85049 Ingolstadt Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Montag, 23.11.2026, 10:45 Uhr, Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, 85049 Ingolstadt Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 02.07.2026 beim Insolvenzgericht Ingolstadt eingegangen. Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 01.09.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
PROLiGNIS Energie Consulting GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 6832 · Amtsgericht Ingolstadt
Sitz
Ingolstadt
Geschäftsadresse
Ingolstadt
Gegenstand des Unternehmens
Stammkapital
Gegründet am

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
23.11.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
23.11.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist PROLiGNIS Energie Consulting GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROLiGNIS Energie Consulting GmbH (Ingolstadt) wurde am 01.09.2026 beim Ingolstadt eröffnet (Az. IN 370/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von PROLiGNIS Energie Consulting GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Ingolstadt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 370/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von PROLiGNIS Energie Consulting GmbH?+

Joachim Exner, Nürnberg wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 23.11.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Kann PROLiGNIS Energie Consulting GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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