Vorläufiges VerfahrenSicherungsmaßnahme

QUO VADIS Group GmbH

Aktenzeichen: 303 IN 1452/26Insolvenzgericht: ChemnitzBundesland: Sachsen
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Verfahrensstand
Sicherungsmaßnahme
Gericht / Region
Chemnitz
Sachsen
Branche
Beratung & Freiberuf
verwalter
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Laut amtlicher Bekanntmachung vom 17.08.2026 hat das Amtsgericht Chemnitz Sicherungsmaßnahmen zum Vermögen der QUO VADIS Group GmbH angeordnet (vorläufiges Verfahren, Az. 303 IN 1452/26). Eine Verfahrenseröffnung ist in den vorliegenden amtlichen Bekanntmachungen nicht enthalten. Verfahrensart: Vorläufiges Verfahren. Das Gericht hat einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. QUO VADIS Group GmbH ist eine eingetragene GmbH, gegründet am 07.02.2013. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen: Aus- und Weiterbildung, Schulung sowie Beratung, Vermittlung und Coaching im Bereich Ausbildung und Personalrecruiting.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

Vorläufiges VerfahrenHRB HRB 28055

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text der amtlichen §9-InsO-Bekanntmachung aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 303 IN 1452/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der QUO VADIS Group GmbH, Herschelstraße 13, 08060 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz, HRB 28055 - wurde am 17.08.2026 um 10:34 Uhr Ralf Hage, Hohe Straße 37, 09112 Chemnitz, TelefVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 303 IN 1452/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der QUO VADIS Group GmbH, Herschelstraße 13, 08060 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz, HRB 28055 - wurde am 17.08.2026 um 10:34 Uhr Ralf Hage, Hohe Straße 37, 09112 Chemnitz, Telefax 0371 646166 28, Telefon geschäftlich 0371 646166 27, Email geschäftlich dmp-dd@dmp-solutions.de, Website www.dmp-solutions.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. - wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz Gerichtsstraße 2 09112 Chemnitz einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
QUO VADIS Group GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 28055 · Amtsgericht Chemnitz
Sitz
Zwickau, 08060
Geschäftsadresse
Herschelstraße 13, 08060, Zwickau
Gegenstand des Unternehmens
Aus- und Weiterbildung, Schulung sowie Beratung, Vermittlung und Coaching im Bereich Ausbildung und Personalrecruiting
Stammkapital
€25.000
Gegründet am
07.02.2013

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Wichtige Fristen

Berichtstermin · Käuferfenster
—
§§ 29, 156–157 InsO — die Gläubigerversammlung entscheidet über Fortführung oder Stilllegung. Übertragende Sanierungen laufen meist davor.
Anmeldefrist · Gläubigerfrist
—
§174 InsO — Frist für Gläubiger, Forderungen anzumelden. Kein Käufertermin.
Prüfungstermin · Gläubigerfrist
—
§§ 29, 176 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen. Gläubigertermin.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
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Was am Asset-Deal hängt

Ein Kauf aus der Insolvenzmasse ist ein Asset-Deal: du kaufst einzelne Gegenstände und Rechte, nicht die Gesellschaft. Das ist die Checkliste, die erfahrene Käufer vor dem Angebot abarbeiten. Zu diesem Verfahren liegen uns die Antworten nicht vor — sie kommen vom Insolvenzverwalter.

  • Welche Assets gehören wirtschaftlich schon jemand anderem?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Leasing sind der häufigste Grund, warum die Maschine auf dem Foto nicht mitverkauft wird. Der Verwalter darf nur verwerten, was zur Masse gehört (§§ 47, 51 InsO — Aus- und Absonderungsrechte). Frage nach der Aussonderungsliste, bevor du bewertest.

  • Gehören die Räume zur Masse — oder hängt alles am Vermieter?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Bei gemieteten Betriebsräumen entscheidet der Vermieter, ob der Mietvertrag auf dich übergeht. Ein Standort, den du nicht behalten darfst, ist bei einem ortsgebundenen Betrieb der ganze Deal. Kläre Eigentum, Restlaufzeit, Kündigungsrechte und die Zustimmung des Vermieters — schriftlich, vor dem Angebot.

  • Sind die Genehmigungen betriebs- oder personengebunden?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Konzessionen, Gaststättenerlaubnis, Handwerksrolle, Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, Zulassungen im Gesundheits- und Transportbereich: manche gehen mit dem Betrieb über, andere hängen an einer natürlichen Person und erlöschen mit ihr. Eine Genehmigungsmatrix ist bei genehmigungspflichtigen Gewerken der erste Schritt, nicht der letzte.

  • Wem gehören Marke, Domain, Shop und Kundendaten wirklich?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Domains stehen oft auf den Gesellschafter oder die Agentur, nicht auf die Gesellschaft; Marken sind manchmal an eine Holding lizenziert. Ohne Domain und Marke kaufst du Inventar statt eines Geschäfts. Kundendaten sind zusätzlich datenschutzrechtlich zu beurteilen — ein Kundenstamm ist kein Gegenstand, der beliebig übertragen wird.

  • § 613a BGB: welche Arbeitsverhältnisse übernimmst du mit?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Wer einen Betrieb oder Betriebsteil übernimmt, tritt in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein — auch aus der Insolvenz heraus. Was die Insolvenz ändert, ist die Haftung für ALTVERBINDLICHKEITEN: für Ansprüche, die vor Verfahrenseröffnung entstanden sind, haftet der Erwerber nach ständiger BAG-Rechtsprechung nicht. Der Sozialplan ist nach § 123 InsO gedeckelt — höchstens 2,5 Monatsverdienste je Arbeitnehmer, und insgesamt höchstens ein Drittel der Masse, die ohne Sozialplan zur Verteilung stünde. Rechne mit Headcount × Monatsverdienst × 2,5 als Obergrenze und prüfe die Drittelgrenze gegen die Masse.

  • Welche Verträge braucht der Betrieb, um am Montag weiterzulaufen?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Der Verwalter hat nach § 103 InsO ein Wahlrecht bei beiderseits nicht erfüllten Verträgen, und Kunden- wie Lieferantenverträge gehen beim Asset-Deal nur mit Zustimmung des Vertragspartners über. Frage nach den fünf Verträgen, ohne die der Betrieb steht — Warenwirtschaft, Zahlungsdienstleister, Fulfilment, Schlüssellieferant, Schlüsselkunde — und kläre die Novation vor dem Closing.

Warum der Kauf aus der Masse sauberer ist als ein normaler Unternehmenskauf

  • § 75 Abs. 2 AO — die Haftung des Betriebsübernehmers für Betriebssteuern des Vorgängers gilt ausdrücklich nicht für den Erwerb aus einer Insolvenzmasse. Beim Kauf eines gesunden Unternehmens ist genau das eines der größten Risiken.
  • § 25 HGB — die Haftung bei Firmenfortführung wird beim Erwerb aus der Masse regelmäßig ausgeschlossen bzw. greift nach herrschender Auffassung nicht; die Abrede gehört trotzdem ausdrücklich in den Kaufvertrag.
  • Altverbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen vor Verfahrenseröffnung trägt der Erwerber nach ständiger BAG-Rechtsprechung nicht mit — der laufende Betrieb geht über, die Schulden bleiben in der Masse.

Allgemeine Informationen zur deutschen Rechtslage, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Unternehmen. Für den konkreten Fall zählt allein, was Verwalter und Kaufvertrag sagen.

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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Was hat das Gericht zu QUO VADIS Group GmbH angeordnet?+

Laut amtlicher Bekanntmachung vom 17.08.2026 hat das Amtsgericht Chemnitz Sicherungsmaßnahmen zum Vermögen der QUO VADIS Group GmbH angeordnet (vorläufiges Verfahren, Az. 303 IN 1452/26). Eine Verfahrenseröffnung ist in den vorliegenden amtlichen Bekanntmachungen nicht enthalten.

Welches Gericht führt das Verfahren zu QUO VADIS Group GmbH und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Chemnitz. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 303 IN 1452/26 geführt.

Wie lautet die Registernummer von QUO VADIS Group GmbH?+

QUO VADIS Group GmbH ist im amtlichen Register unter HRB HRB 28055 beim Amtsgericht Chemnitz eingetragen.

Was ist der eingetragene Gegenstand des Unternehmens von QUO VADIS Group GmbH?+

Im Register ist als Gegenstand des Unternehmens eingetragen: Aus- und Weiterbildung, Schulung sowie Beratung, Vermittlung und Coaching im Bereich Ausbildung und Personalrecruiting.

Kann QUO VADIS Group GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

Solange nur Sicherungsmaßnahmen angeordnet sind, ist über eine Verfahrenseröffnung nicht entschieden — und damit auch nicht über einen Verkauf. Ob es dazu kommt, zeigt erst eine weitere amtliche Bekanntmachung.

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