Vorläufige InsolvenzSicherungsmaßnahme

Rhein-Neckar Trans GmbH

Aktenzeichen: 3 f IN 152/26Insolvenzgericht: Ludwigshafen am RheinBundesland: Rheinland-Pfalz

Transport-, Umzugs- und Logistikdienstleister mit Sitz in Ludwigshafen, eingetragen 2024, insolvent.

rhein-neckar-trans.comwahrscheinlich
Zum Beobachten anmelden
Verfahrensstand
Sicherungsmaßnahme
Bieterfenster
noch ~38 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Ludwigshafen am Rhein
Rheinland-Pfalz
Branche
Logistik & Transport
verwalter
Rechtsanwalt Olaf Spiekermann
Verwalter-Kontakt anzeigen — kostenlos

Kostenlose Registrierung. Danach siehst du Name, Kanzlei und Kontaktdaten des zuständigen Verwalters.

Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rhein-Neckar Trans GmbH wurde am 17.07.2026 beim Ludwigshafen am Rhein beantragt (Az. 3 f IN 152/26). Verfahrensart: Vorläufige Insolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Olaf Spiekermann bestellt.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

Vorläufige InsolvenzWebsite erreichbarHRB HRB 69039Bieterfenster ~38 Tage

Passt das zu dem, was du kaufst?

Sag uns einmal Branche, Größe und Region. Wir bewerten diesen Fall — und jeden neuen — gegen deine These und melden dir die passenden.

Zum Beobachten anmelden
Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

3 f IN 152/26 17.07.2026 Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein Insolvenzgericht Beschluss In dem Insolvenzeröffnungsverfahren AOK Rheinland-Pfalz / Saarland, Gartenstraße 3, 55469 Simmern (Hunsrück), - Antragstellerin - g e g e n Rhein-Neckar Trans GmbH, Rohrlachstraße 44, 67063 Ludwigshafen am Rhein (AVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
3 f IN 152/26 17.07.2026 Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein Insolvenzgericht Beschluss In dem Insolvenzeröffnungsverfahren AOK Rheinland-Pfalz / Saarland, Gartenstraße 3, 55469 Simmern (Hunsrück), - Antragstellerin - g e g e n Rhein-Neckar Trans GmbH, Rohrlachstraße 44, 67063 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 69039), vertreten durch: […] - Sachverständiger - hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein am 17.07.2026 beschlossen: 1. Der am 07.04.2026 eingegangene Antrag vom 07.04.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Antragsgegnerin ist bereits mit Beschluss vom 17.06.2026 zugelassen worden. Die Anordnungen in dem genannten Beschluss bleiben aufrechterhalten. 2. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhaltes wird mit Wirkung ab heute, 12:23 Uhr, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO). 3. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird der bisherige Sachverständige bestellt: Rechtsanwalt […] 4. Verfügungen der Antragsgegnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.2 Nr.2 Alt. 2 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter s_genba. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Antragsgegnerin Vermögen zu sichern und zu erhalten. Die Befugnis zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt auf den Namen der Antragsgegnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufige Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen. 5. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Antragsgegnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). 6. Im Übrigen wird der Antragsgegnerin verboten, über Bankkonten, Außenstände und sonstigen Vermögensgegenstände ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters ganz oder teilweise zu verfügen, insbesondere Sachen zu veräußern. 7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Antragsgegnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Antragsgegnerin hat ihm die Geschäftsbücher und Geschäftspapiere zur Einsichtnahme vorzulegen und sie ihm auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben, sowie alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung ihrer Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei Missachtung dieser Pflicht kann das Gericht die Antragsgegnerin oder (bei juristischen Personen) ihre organischen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden, zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen (§§ 22 Abs. 3, 97, 98, 101 InsO). 8. Sollte der vorläufige Insolvenzverwalter feststellen, dass die Antragsgegnerin über Grundbesitz verfügt, ist dies dem Gericht umgehend mitzuteilen, damit die Eintragung einer Verfügungsbeschränkung im Grundbuch veranlasst werden kann. Gründe: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist bereits mit Beschluss vom 17.06.2026 zugelassen worden, da die Zulässigkeitsvoraussetzungen vorgetragen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Zulassung noch nicht entschieden ist, ob das Insolvenzverfahren auch eröffnet wird. Die auf §§ 21 Abs. 2 bis 24 InsO beruhenden Sicherungsmaßnahmen, insbesondere die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO und die Anordnung eines Zustimmungsvorbehaltes gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO, erscheinen erforderlich zu sein, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragsgegnerin zu verhüten (§ 21 Abs. 1 InsO). Das Gericht stützt seine Bewertung insbesondere auf die schriftliche Stellungnahme des Sachverständigen vom 16.07.2026. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung kann die Schuldnerin bzw. der Schuldner die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstraße 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen - mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder - von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: - auf einem sicheren Übermittlungsweg oder - an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Unternehmensprofil

KI-Kurzdossier

ZeitfensterJetzt handelnBekanntmachung vor 55 Tagen

Vorläufiges Verfahren. Der vorläufige Verwalter sichert die Masse und kann den Betrieb in der Regel noch nicht übertragen — aber genau jetzt entsteht die Bieterliste. Wer hier bekannt ist, wird später gefragt.

Insolvenzgeld deckt Löhne typischerweise bis ca. 2026-10-17 — das ist die Uhr, gegen die alle laufen.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

Registriere dich kostenlos, um das vollständige Dossier zu lesen.

Aus Handelsregister, Bundesanzeiger, §9-Notice, Web-Präsenz und News zusammengefasst.

Kostenlos weiterlesen

Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
Verwaltung

Insolvenzverwalter-Dossier

Rechtsanwalt Olaf Spiekermann
Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, Adresse)

Registriere dich kostenlos, um Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Kanzlei-Anschrift des Verwalters zu sehen.

Kontakt anzeigen — kostenlose Registrierung

Passt dieses Unternehmen zu deiner Suche?

Berechne die Passgenauigkeit gegen dein Käufer-Profil — Branche, Region, Größe, Deal-Struktur.

Dein persönlicher Match-Score für dieses Unternehmen

Erstelle in 60 Sekunden ein kostenloses Käufer-Profil und sieh sofort, wie gut dieses Unternehmen zu deiner Branche, Region und Deal-Größe passt.

Käufer-Profil erstellen — kostenlos
Ähnliche Verfahren

Ähnliche Verfahren

Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist Rhein-Neckar Trans GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rhein-Neckar Trans GmbH wurde am 17.07.2026 beim Ludwigshafen am Rhein beantragt (Az. 3 f IN 152/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Rhein-Neckar Trans GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Ludwigshafen am Rhein. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3 f IN 152/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Rhein-Neckar Trans GmbH?+

Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Mannheim wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Kann Rhein-Neckar Trans GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

Was jetzt? Käufer-Leitfaden

Wie läuft ein Asset-Deal aus einer Insolvenz ab? Welche Fristen musst du kennen? Wann sprichst du am besten mit dem Verwalter?