EigenverwaltungInsolvenz eröffnetFrühe Phase · 0d

Ruberd GmbH

Aktenzeichen: 3 IN 681/26Insolvenzgericht: HeilbronnBundesland: Baden-Württemberg
Käufer-Interesse
🔒
Tage seit Eröffnung
0
Stammkapital
€25.000
Branche
Bau & Handwerk
verwalter
Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch
Verwalter kontaktieren →

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ruberd GmbH (Neuenstadt am Kocher, 74196) wurde am 30.07.2026 beim Heilbronn eröffnet (Az. 3 IN 681/26). Verfahrensart: Eigenverwaltung. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch bestellt. Forderungen sind bis zum 26.08.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Zusammengestellt aus amtlichen Register- und Bekanntmachungsdaten. Nur Fakten — keine Schätzungen.

Berichtigung dieses Eintrags anfordern →

KI-KurzdossierKI-Schätzung

Registriere dich kostenlos, um das vollständige Dossier zu lesen.

Aus Handelsregister, Bundesanzeiger, §9-Notice, Web-Präsenz und News zusammengefasst.

Kostenlos weiterlesen

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
Ruberd GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 801061 · Amtsgericht Stuttgart
Sitz
Neuenstadt am Kocher, 74196
Geschäftsadresse
Kochendorfer Straße 1, 74196, Neuenstadt am Kocher
Gegenstand des Unternehmens
Die Beratung, Planung und Herstellung sowie Montage von Outdoorlösungen wie z. B. Überdachungen, Carports und Markisen.
Stammkapital
€25.000
Gegründet am
23.12.2024
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

Verfahrensverlauf

Meilensteine des Verfahrens auf einer Zeitachse — vom Antrag bis zur Verwertung.

HeuteEröffnungsbeschluss30.07.2026Anmeldefrist (§174)26.08.2026Prüfungstermin (§29)21.09.2026

KI · Neu

Persönliches Deal-Playbook

Ein KI-generierter Aktionsplan für deinen konkreten Fall + dein Käuferprofil — Passung, Struktur, Verwalter-Anschreiben, Fragen, Risiken.

Mit einem kostenlosen Konto und einem Käuferprofil erhältst du für JEDEN Fall auf dieser Plattform einen personalisierten Aktionsplan.

Vorschau (gesperrt)

  • Passung•• / 100
  • Geschätzter Asset-Wert•• EUR
  • Budget-Alignment•••
  • Erstansprache-Entwurf•• Sätze
  • 3 Kernfragen für Erstgespräch•••
  • 3 Fall-spezifische Risiken•••

Wichtige Fristen

Anmeldefrist
26.08.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
21.09.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Insolvenzverwalter-Dossier

Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch
Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, Adresse)

Registriere dich kostenlos, um Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Kanzlei-Anschrift des Verwalters zu sehen.

Kontakt anzeigen — kostenlose Registrierung

Passt dieses Unternehmen zu deiner Suche?

Berechne die Passgenauigkeit gegen dein Käufer-Profil — Branche, Region, Größe, Deal-Struktur.

45-95 % Match-Wahrscheinlichkeit — vollständige Analyse mit einem kostenlosen Käufer-Profil.

Berechne die Passgenauigkeit gegen dein Käufer-Profil — Branche, Region, Größe, Deal-Struktur.

Käufer-Profil erstellen — kostenlos

Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

3 IN 681/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Ruberd GmbH, Kochendorfer Straße 1, 74196 Neuenstadt am Kocher, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 801061 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Überdachungen, Carports, MarVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
3 IN 681/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Ruberd GmbH, Kochendorfer Straße 1, 74196 Neuenstadt am Kocher, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 801061 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Überdachungen, Carports, Markisen u.a. | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 29.07.2026 um 14.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt […]O3 11+12, 68161 Mannheim Telefon: 0621 53392291 Telefax: 0621 53392299 Email: birn@ernestus.eu 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 26.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 03.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Montag, 21.09.2026, 15:00 Uhr, Sitzungssaal 7, EG, Rollwagstraße 10/1, 74072 Heilbronn Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Montag, 21.09.2026, 15:00 Uhr, Sitzungssaal 7, EG, Rollwagstraße 10/1, 74072 Heilbronn Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Heilbronn Knorrstraße 1 74074 Heilbronn einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 29.07.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Ähnliche Verfahren

Häufige Fragen

Ist Ruberd GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ruberd GmbH (Neuenstadt am Kocher, 74196) wurde am 30.07.2026 beim Heilbronn eröffnet (Az. 3 IN 681/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Ruberd GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Heilbronn. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3 IN 681/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Ruberd GmbH?+

Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch, Mannheim wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 26.08.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Kann Ruberd GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

Was jetzt? Käufer-Leitfaden

Wie läuft ein Asset-Deal aus einer Insolvenz ab? Welche Fristen musst du kennen? Wann sprichst du am besten mit dem Verwalter?

Verwandte Begriffe

Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
Ruberd GmbH — Insolvenzverfahren (3 IN 681/26) · Übernahme-Radar