RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetFrühe Phase · 15d

SINIS-Europe GmbH

Aktenzeichen: 67h IN 210/26Insolvenzgericht: HamburgBundesland: Hamburg
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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 15
Bieterfenster
noch ~77 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Hamburg
Hamburg
Branche
Großhandel
verwalter
Rechtsanwalt Benjamin Keramati
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SINIS-Europe GmbH (Hamburg, 22113) wurde am 25.08.2026 beim Hamburg eröffnet (Az. 67h IN 210/26). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Benjamin Keramati bestellt. Forderungen sind bis zum 23.10.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. SINIS-Europe GmbH ist eine eingetragene GmbH, gegründet am 17.04.2023. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen: Der Import und Verkauf von Photovoltaik. Speditions- und Logistikdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Bereich Verpackung und Zollservice..

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RegelinsolvenzHRB HRB 182670Bieterfenster ~77 TageBerichtstermin steht

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

67h IN 210/26 : Über das Vermögen der SINIS-Europe GmbH, Import u. Verkauf v. Photovoltaik, Speditions-u. Logistikdienstleistungen u. Verpackung, Zollservice, Billbrookdeich 36, 22113 Hamburg (AG Hamburg, HRB 182670), vertr. d: […]. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt […], Tel.: 040 - 350 169 0. DiVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
67h IN 210/26 : Über das Vermögen der SINIS-Europe GmbH, Import u. Verkauf v. Photovoltaik, Speditions-u. Logistikdienstleistungen u. Verpackung, Zollservice, Billbrookdeich 36, 22113 Hamburg (AG Hamburg, HRB 182670), vertr. d: […]. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt […], Tel.: 040 - 350 169 0. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.10.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 23.11.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Stellungnahmen zu folgenden Themen: - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO) und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Geltendmachung v. Insolvenzanfechtungs- und Stammeinlagerestansprüchen. Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem […], schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Amtsgericht Hamburg, 24.08.2026 Datenschutzhinweise: Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
SINIS-Europe GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 182670 · Amtsgericht Hamburg
Sitz
Hamburg, 22113
Geschäftsadresse
Billbrookdeich 36, 22113, Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
Der Import und Verkauf von Photovoltaik. Speditions- und Logistikdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Bereich Verpackung und Zollservice.
Stammkapital
€25.000
Gegründet am
17.04.2023

Unternehmensprofil

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ZeitfensterJetzt handelnBekanntmachung vor 16 Tagen

Verfahren eröffnet. Ab jetzt kostet jede Woche Masse, deshalb laufen übertragende Sanierungen meist zwischen Eröffnung und Berichtstermin. Das ist das eigentliche Kauffenster.

Nächster TerminAnmeldefrist — Gläubigerfrist, nicht deine2026-10-23 · in 43 Tagen

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
23.10.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
23.11.2026
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
23.11.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist SINIS-Europe GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SINIS-Europe GmbH (Hamburg, 22113) wurde am 25.08.2026 beim Hamburg eröffnet (Az. 67h IN 210/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von SINIS-Europe GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Hamburg. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 67h IN 210/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von SINIS-Europe GmbH?+

Rechtsanwalt Benjamin Keramati, Hamburg wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 23.10.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Was ist der eingetragene Gegenstand des Unternehmens von SINIS-Europe GmbH?+

Im Register ist als Gegenstand des Unternehmens eingetragen: Der Import und Verkauf von Photovoltaik. Speditions- und Logistikdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Bereich Verpackung und Zollservice..

Kann SINIS-Europe GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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