EigenverwaltungInsolvenz eröffnetMittlere Phase · 58d

StepUP Systembau GmbH

Aktenzeichen: 500 IN 146/26Insolvenzgericht: KrefeldBundesland: Nordrhein-Westfalen

Generalunternehmer für Gebäudesanierung und Neubau in Krefeld, spezialisiert auf Trockenbau, Abbruch, Maler- und Bodenlegearbeiten.

stepup-systembau.dewahrscheinlich
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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 58
Bieterfenster
noch ~34 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Branche
Bau & Handwerk
verwalter
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der StepUP Systembau GmbH (Krefeld, 47829) wurde am 13.07.2026 beim Krefeld eröffnet (Az. 500 IN 146/26). Verfahrensart: Eigenverwaltung. StepUP Systembau GmbH ist eine eingetragene GmbH, gegründet am 05.01.2015. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen: Die Durchführung und die Überwachung von Gebäudesanierungen und Neubauten einschließlich Trockenbau-, Abbruch-, Maler-, Bodenleger-, Maurer- und Beton-, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten als Generalunternehmer bzw. Generalübernehmer sowie neben dem Vertrieb von Treppensanierungssystemen und Baumaterialien auch die Erbringung und die Vermittlung von Dienstleistung aller Art im Immobilienbereich..

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

EigenverwaltungManagement bleibt am SteuerWebsite erreichbarHRB HRB 17150Bieterfenster ~34 TageBerichtstermin steht

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 146/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 17150 eingetragenen StepUP Systembau GmbH, gegründet am 05.01.2015, Am Marktplatz 17, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch: […]. wird wegen Zahlungsunfähigkeit und ÜberscVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 146/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 17150 eingetragenen StepUP Systembau GmbH, gegründet am 05.01.2015, Am Marktplatz 17, 47829 Krefeld, gesetzlich vertreten durch: […]. wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 09.07.2026, um 13:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.04.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin […], Telefon: 02161 4060280, Fax: 02161 40602820. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 07.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person der Insolvenzverwalterin, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO), - zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO). Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) der Insolvenzverwalterin bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 14.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des […], Zimmer Nr. H 47 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die Zuständigkeit hinsichtlich der gerichtlichen Prüfung der Rechnungslegung des vorläufigen Verwalters wird auf den/die Rechtspfleger/Rechtspflegerin übertragen (§§ 7, 18 Abs. 1 RPflG). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem […] schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 500 IN 146/26 Krefeld, 09.07.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
StepUP Systembau GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 17150 · Amtsgericht Krefeld
Sitz
Krefeld, 47829
Geschäftsadresse
Am Marktplatz 17, 47829, Krefeld
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung und die Überwachung von Gebäudesanierungen und Neubauten einschließlich Trockenbau-, Abbruch-, Maler-, Bodenleger-, Maurer- und Beton-, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten als Generalunternehmer bzw. Generalübernehmer sowie neben dem Vertrieb von Treppensanierungssystemen und Baumaterialien auch die Erbringung und die Vermittlung von Dienstleistung aller Art im Immobilienbereich.
Stammkapital
€25.000
Gegründet am
05.01.2015
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.

Unternehmensprofil

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Verfahren eröffnet. Ab jetzt kostet jede Woche Masse, deshalb laufen übertragende Sanierungen meist zwischen Eröffnung und Berichtstermin. Das ist das eigentliche Kauffenster.

Nächster TerminBerichtstermin (Fortführung oder Liquidation)2026-10-07 · in 27 Tagen

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
07.10.2026
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
07.10.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.

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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist StepUP Systembau GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der StepUP Systembau GmbH (Krefeld, 47829) wurde am 13.07.2026 beim Krefeld eröffnet (Az. 500 IN 146/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von StepUP Systembau GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Krefeld. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 500 IN 146/26 geführt.

Was ist der eingetragene Gegenstand des Unternehmens von StepUP Systembau GmbH?+

Im Register ist als Gegenstand des Unternehmens eingetragen: Die Durchführung und die Überwachung von Gebäudesanierungen und Neubauten einschließlich Trockenbau-, Abbruch-, Maler-, Bodenleger-, Maurer- und Beton-, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten als Generalunternehmer bzw. Generalübernehmer sowie neben dem Vertrieb von Treppensanierungssystemen und Baumaterialien auch die Erbringung und die Vermittlung von Dienstleistung aller Art im Immobilienbereich..

Kann StepUP Systembau GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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