EigenverwaltungInsolvenz eröffnetFrühe Phase · 0d

Stolle Lagertechnik GmbH

Aktenzeichen: 59 IN 259/26Insolvenzgericht: Halle (Saale)Bundesland: Sachsen-Anhalt
Käufer-Interesse
🔒
Tage seit Eröffnung
0
Stammkapital
Branche
B2B-Dienstleistungen
verwalter
Dr. Jörg Schädlich
Stapper, Jacobi, Schädlich Rechtsanwälte - Part.
Verwalter kontaktieren →

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stolle Lagertechnik GmbH (Halle (Saale)) wurde am 30.07.2026 beim Halle (Saale) eröffnet (Az. 59 IN 259/26). Verfahrensart: Eigenverwaltung. Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Jörg Schädlich (Stapper, Jacobi, Schädlich Rechtsanwälte - Part.) bestellt. Forderungen sind bis zum 30.09.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Zusammengestellt aus amtlichen Register- und Bekanntmachungsdaten. Nur Fakten — keine Schätzungen.

Berichtigung dieses Eintrags anfordern →

KI-KurzdossierKI-Schätzung

Registriere dich kostenlos, um das vollständige Dossier zu lesen.

Aus Handelsregister, Bundesanzeiger, §9-Notice, Web-Präsenz und News zusammengefasst.

Kostenlos weiterlesen

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
Stolle Lagertechnik GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 24479 · Amtsgericht Stendal
Sitz
Halle (Saale)
Geschäftsadresse
Halle (Saale)
Gegenstand des Unternehmens
Stammkapital
Gegründet am

Verfahrensverlauf

Meilensteine des Verfahrens auf einer Zeitachse — vom Antrag bis zur Verwertung.

HeuteEröffnungsbeschluss30.07.2026Anmeldefrist (§174)30.09.2026Prüfungstermin (§29)23.10.2026

KI · Neu

Persönliches Deal-Playbook

Ein KI-generierter Aktionsplan für deinen konkreten Fall + dein Käuferprofil — Passung, Struktur, Verwalter-Anschreiben, Fragen, Risiken.

Mit einem kostenlosen Konto und einem Käuferprofil erhältst du für JEDEN Fall auf dieser Plattform einen personalisierten Aktionsplan.

Vorschau (gesperrt)

  • Passung•• / 100
  • Geschätzter Asset-Wert•• EUR
  • Budget-Alignment•••
  • Erstansprache-Entwurf•• Sätze
  • 3 Kernfragen für Erstgespräch•••
  • 3 Fall-spezifische Risiken•••

Wichtige Fristen

Anmeldefrist
30.09.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
23.10.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Insolvenzverwalter-Dossier

Dr. Jörg Schädlich
Kanzlei: Stapper, Jacobi, Schädlich Rechtsanwälte - Part.
Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, Adresse)

Registriere dich kostenlos, um Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Kanzlei-Anschrift des Verwalters zu sehen.

Kontakt anzeigen — kostenlose Registrierung

Passt dieses Unternehmen zu deiner Suche?

Berechne die Passgenauigkeit gegen dein Käufer-Profil — Branche, Region, Größe, Deal-Struktur.

45-95 % Match-Wahrscheinlichkeit — vollständige Analyse mit einem kostenlosen Käufer-Profil.

Berechne die Passgenauigkeit gegen dein Käufer-Profil — Branche, Region, Größe, Deal-Struktur.

Käufer-Profil erstellen — kostenlos

Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

59 IN 259/26 : Über das Vermögen der Stolle Lagertechnik GmbH, Dorotheenstraße 16, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 24479), vertr. d: […]. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt […], Stapper, Jacobi, Schädlich Rechtsanwälte - Part., Augustastraße 6, 06108 Halle (Saale), Tel.: (0345) 2 17 83 24, FaVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
59 IN 259/26 : Über das Vermögen der Stolle Lagertechnik GmbH, Dorotheenstraße 16, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 24479), vertr. d: […]. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt […], Stapper, Jacobi, Schädlich Rechtsanwälte - Part., Augustastraße 6, 06108 Halle (Saale), Tel.: (0345) 2 17 83 24, Fax: (0345) 2 17 83 40, E-Mail: schaedlich@stapper.in, Internet: www.stapper.in. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.09.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- Prüfungstermin entspricht, ist der 23.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (30.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (23.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. - Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 ZPO Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter: […]. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Halle (Saale), 28.07.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Ähnliche Verfahren

Weitere Verfahren im gleichen Bundesland
Alle ansehen →
Weitere Verfahren in der gleichen Branche
Alle ansehen →

Häufige Fragen

Ist Stolle Lagertechnik GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stolle Lagertechnik GmbH (Halle (Saale)) wurde am 30.07.2026 beim Halle (Saale) eröffnet (Az. 59 IN 259/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Stolle Lagertechnik GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Halle (Saale). Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 59 IN 259/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Stolle Lagertechnik GmbH?+

Dr. Jörg Schädlich (Stapper, Jacobi, Schädlich Rechtsanwälte - Part.), Halle (Saale) wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 30.09.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Kann Stolle Lagertechnik GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

Was jetzt? Käufer-Leitfaden

Wie läuft ein Asset-Deal aus einer Insolvenz ab? Welche Fristen musst du kennen? Wann sprichst du am besten mit dem Verwalter?

Verwandte Begriffe

Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.