EigenverwaltungInsolvenz eröffnetFrühe Phase · 8d

Urban Mobility Innovations GmbH

Aktenzeichen: 83 IN 468/26Insolvenzgericht: HeidelbergBundesland: Baden-Württemberg

Entwickler urbaner Mobilitätslösungen mit KI und Analytics für Städte, Umland und Kommunen.

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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 8
Bieterfenster
noch ~83 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Heidelberg
Baden-Württemberg
Branche
Software & SaaS
sachwalter
Dr. Jürgen Erbe
Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft, für Insolvenzverwaltung mbH
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Urban Mobility Innovations GmbH (München, 80799) wurde am 01.09.2026 beim Heidelberg eröffnet (Az. 83 IN 468/26). Verfahrensart: Eigenverwaltung. Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Jürgen Erbe (Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft, für Insolvenzverwaltung mbH) bestellt. Forderungen sind bis zum 16.10.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Urban Mobility Innovations GmbH ist eine eingetragene GmbH, gegründet am 09.07.2015. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen: Entwicklung von Systemen und Zubehör der elektronischen Datenverarbeitung und Kommunikationstechnik, insbesondere von Software dafür, deren Vertrieb und Erbringung von Dienstleistungen in diesem Bereich..

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

EigenverwaltungManagement bleibt am SteuerWebsite erreichbarHRB HRB 233376Bieterfenster ~83 Tage

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

83 IN 468/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Urban Mobility Innovations GmbH, Blütenstraße 15, 80799 München, vertreten durch: […]. […] (Korrespondenzadresse: Haydnstraße 34, 69190 Walldorf) Registergericht: Amtsgericht München, Register-Nr.: HRB 233376 - Schuldnerin - VerfahrensbevVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
83 IN 468/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Urban Mobility Innovations GmbH, Blütenstraße 15, 80799 München, vertreten durch: […]. […] (Korrespondenzadresse: Haydnstraße 34, 69190 Walldorf) Registergericht: Amtsgericht München, Register-Nr.: HRB 233376 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Eisner Rechtsanwälte GmbH, Josef-Schmitt-Straße 10, 97922 Lauda-Königshofen, Gz.: 26/000538 | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.09.2026 um 09.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. 3. Zum Sachwalter wird bestellt: Rechtsanwalt […]17, 68165 Mannheim Telefon: 0621/4802640 Telefax: 0621/48026410 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 16.10.2026 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Sachwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 27.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Mittwoch, 18.11.2026, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 30, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 6. Prüfungstermin wird anberaumt auf Mittwoch, 18.11.2026, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 30, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Heidelberg Kurfürsten-Anlage 15 69115 Heidelberg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 01.09.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
Urban Mobility Innovations GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 233376 · Amtsgericht München
Sitz
München, 80799
Geschäftsadresse
Blütenstraße 15, 80799, München
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung von Systemen und Zubehör der elektronischen Datenverarbeitung und Kommunikationstechnik, insbesondere von Software dafür, deren Vertrieb und Erbringung von Dienstleistungen in diesem Bereich.
Stammkapital
€200.000
Gegründet am
09.07.2015

Unternehmensprofil

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ZeitfensterJetzt handelnBekanntmachung vor 9 Tagen

Verfahren eröffnet. Ab jetzt kostet jede Woche Masse, deshalb laufen übertragende Sanierungen meist zwischen Eröffnung und Berichtstermin. Das ist das eigentliche Kauffenster.

Nächster TerminAnmeldefrist — Gläubigerfrist, nicht deine2026-10-16 · in 36 Tagen

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
16.10.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
18.11.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
Verwaltung

Insolvenzverwalter-Dossier

Dr. Jürgen Erbe
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist Urban Mobility Innovations GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Urban Mobility Innovations GmbH (München, 80799) wurde am 01.09.2026 beim Heidelberg eröffnet (Az. 83 IN 468/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Urban Mobility Innovations GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Heidelberg. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 83 IN 468/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Urban Mobility Innovations GmbH?+

Dr. Jürgen Erbe (Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft, für Insolvenzverwaltung mbH), Mannheim wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 16.10.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Was ist der eingetragene Gegenstand des Unternehmens von Urban Mobility Innovations GmbH?+

Im Register ist als Gegenstand des Unternehmens eingetragen: Entwicklung von Systemen und Zubehör der elektronischen Datenverarbeitung und Kommunikationstechnik, insbesondere von Software dafür, deren Vertrieb und Erbringung von Dienstleistungen in diesem Bereich..

Kann Urban Mobility Innovations GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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