EigenverwaltungInsolvenz eröffnetMittlere Phase · 90d

Werner Dimperl GmbH

Aktenzeichen: IN 180/26Insolvenzgericht: IngolstadtBundesland: Bayern

GmbH für Heizungs- und Lüftungsbau sowie Wasserinstallation, registriert in Ingolstadt, befindet sich in Liquidation.

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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 90
Bieterfenster
noch ~2 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Ingolstadt
Bayern
Branche
Bau & Handwerk
verwalter
Rechtsanwältin Pietzsch Manuela
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werner Dimperl GmbH (Ingolstadt, 85051) wurde am 11.06.2026 beim Ingolstadt eröffnet (Az. IN 180/26). Verfahrensart: Eigenverwaltung. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwältin Pietzsch Manuela bestellt. Forderungen sind bis zum 23.07.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Werner Dimperl GmbH ist eine eingetragene GmbH, gegründet am 27.12.1990. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen: Heizungs- und Lüftungsbau sowie Wasserinstallation..

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

IN 180/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Werner Dimperl GmbH i.L., Lechermannstraße 7, 85051 Ingolstadt, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 1219 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Kleemann, Iffland & […] GeschäfVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
IN 180/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Werner Dimperl GmbH i.L., Lechermannstraße 7, 85051 Ingolstadt, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 1219 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Kleemann, Iffland & […] Geschäftszweig/Beschäftigung: Heizungs- und Lüftungsbau sowie Wasserinstallation auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 11.06.2026 um 08.30 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin […] 9, 86150 Augsburg Telefon: +49(821)8099440 Telefax: +49(821)80994420 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 23.07.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; die Insolvenzverwalterin kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 23.07.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 08.04.2026 beim Insolvenzgericht Ingolstadt eingegangen. Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 11.06.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
Werner Dimperl GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 1219 · Amtsgericht Ingolstadt
Sitz
Ingolstadt, 85051
Geschäftsadresse
Lechermannstraße 7, 85051, Ingolstadt
Gegenstand des Unternehmens
Heizungs- und Lüftungsbau sowie Wasserinstallation.
Stammkapital
€50.000
Gegründet am
27.12.1990
Vertretungsregelung
einzelvertretungsberechtigt, solange kein weiterer Liquidator bestellt ist.

Unternehmensprofil

KI-Kurzdossier

ZeitfensterFenster schließt sichBekanntmachung vor 91 Tagen

Seit der Eröffnung ist einige Zeit vergangen. Ein Bieterprozess läuft möglicherweise bereits — vor einer Interessensbekundung kurz prüfen, ob der Betrieb noch verkauft wird.

Typischer Ablauf nach InsO, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Verfahren. Den Ablauf bestimmt der Verwalter.

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
23.07.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist Werner Dimperl GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werner Dimperl GmbH (Ingolstadt, 85051) wurde am 11.06.2026 beim Ingolstadt eröffnet (Az. IN 180/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Werner Dimperl GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Ingolstadt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 180/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Werner Dimperl GmbH?+

Rechtsanwältin Pietzsch Manuela, Augsburg wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 23.07.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Was ist der eingetragene Gegenstand des Unternehmens von Werner Dimperl GmbH?+

Im Register ist als Gegenstand des Unternehmens eingetragen: Heizungs- und Lüftungsbau sowie Wasserinstallation..

Kann Werner Dimperl GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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