RegelinsolvenzInsolvenz eröffnetMittlere Phase · 45d

Werth GmbH

Aktenzeichen: 67h IN 189/26Insolvenzgericht: HamburgBundesland: Hamburg
www.werth.de/dewahrscheinlich
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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 45
Bieterfenster
noch ~47 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Hamburg
Hamburg
Branche
Fertigung / Industrie
verwalter
Dr. Tjark Thies
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werth GmbH wurde am 04.08.2026 beim Hamburg eröffnet (Az. 67h IN 189/26). Verfahrensart: Regelinsolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Tjark Thies bestellt.

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

RegelinsolvenzWebsite erreichbarHRB HRB 152703Bieterfenster ~47 Tage

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

67h IN 189/26 : Über das Vermögen der Werth GmbH, Der Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Kosmetik, Mode und Accessoires etc., Großer Burstah 42, 20457 Hamburg (AG Hamburg, HRB 152703), vertr. d: […] wird heute, am 1.8.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit undVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
67h IN 189/26 : Über das Vermögen der Werth GmbH, Der Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Kosmetik, Mode und Accessoires etc., Großer Burstah 42, 20457 Hamburg (AG Hamburg, HRB 152703), vertr. d: […] wird heute, am 1.8.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt […], Tel.: 040 432 080 0 Der Antragstellerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Antragstellerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Antragstellerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 2.10.2026 b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Antragstellerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Antragstellerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Antragstellerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 2.11.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: > Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, > Stellungnahmen zu folgenden Themen: - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO) und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: - Betriebsveräußerung , Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem […], schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Datenschutzhinweise: Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

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Wichtige Fristen

Berichtstermin · Käuferfenster
§§ 29, 156–157 InsO — die Gläubigerversammlung entscheidet über Fortführung oder Stilllegung. Übertragende Sanierungen laufen meist davor.
Anmeldefrist · Gläubigerfrist
§174 InsO — Frist für Gläubiger, Forderungen anzumelden. Kein Käufertermin.
Prüfungstermin · Gläubigerfrist
§§ 29, 176 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen. Gläubigertermin.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
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Was am Asset-Deal hängt

Ein Kauf aus der Insolvenzmasse ist ein Asset-Deal: du kaufst einzelne Gegenstände und Rechte, nicht die Gesellschaft. Das ist die Checkliste, die erfahrene Käufer vor dem Angebot abarbeiten. Zu diesem Verfahren liegen uns die Antworten nicht vor — sie kommen vom Insolvenzverwalter.

  • Welche Assets gehören wirtschaftlich schon jemand anderem?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Leasing sind der häufigste Grund, warum die Maschine auf dem Foto nicht mitverkauft wird. Der Verwalter darf nur verwerten, was zur Masse gehört (§§ 47, 51 InsO — Aus- und Absonderungsrechte). Frage nach der Aussonderungsliste, bevor du bewertest.

  • Gehören die Räume zur Masse — oder hängt alles am Vermieter?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Bei gemieteten Betriebsräumen entscheidet der Vermieter, ob der Mietvertrag auf dich übergeht. Ein Standort, den du nicht behalten darfst, ist bei einem ortsgebundenen Betrieb der ganze Deal. Kläre Eigentum, Restlaufzeit, Kündigungsrechte und die Zustimmung des Vermieters — schriftlich, vor dem Angebot.

  • Sind die Genehmigungen betriebs- oder personengebunden?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Konzessionen, Gaststättenerlaubnis, Handwerksrolle, Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO, Zulassungen im Gesundheits- und Transportbereich: manche gehen mit dem Betrieb über, andere hängen an einer natürlichen Person und erlöschen mit ihr. Eine Genehmigungsmatrix ist bei genehmigungspflichtigen Gewerken der erste Schritt, nicht der letzte.

  • Wem gehören Marke, Domain, Shop und Kundendaten wirklich?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Domains stehen oft auf den Gesellschafter oder die Agentur, nicht auf die Gesellschaft; Marken sind manchmal an eine Holding lizenziert. Ohne Domain und Marke kaufst du Inventar statt eines Geschäfts. Kundendaten sind zusätzlich datenschutzrechtlich zu beurteilen — ein Kundenstamm ist kein Gegenstand, der beliebig übertragen wird.

  • § 613a BGB: welche Arbeitsverhältnisse übernimmst du mit?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Wer einen Betrieb oder Betriebsteil übernimmt, tritt in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein — auch aus der Insolvenz heraus. Was die Insolvenz ändert, ist die Haftung für ALTVERBINDLICHKEITEN: für Ansprüche, die vor Verfahrenseröffnung entstanden sind, haftet der Erwerber nach ständiger BAG-Rechtsprechung nicht. Der Sozialplan ist nach § 123 InsO gedeckelt — höchstens 2,5 Monatsverdienste je Arbeitnehmer, und insgesamt höchstens ein Drittel der Masse, die ohne Sozialplan zur Verteilung stünde. Rechne mit Headcount × Monatsverdienst × 2,5 als Obergrenze und prüfe die Drittelgrenze gegen die Masse.

  • Welche Verträge braucht der Betrieb, um am Montag weiterzulaufen?

    Nicht bekannt — beim Verwalter erfragen

    Der Verwalter hat nach § 103 InsO ein Wahlrecht bei beiderseits nicht erfüllten Verträgen, und Kunden- wie Lieferantenverträge gehen beim Asset-Deal nur mit Zustimmung des Vertragspartners über. Frage nach den fünf Verträgen, ohne die der Betrieb steht — Warenwirtschaft, Zahlungsdienstleister, Fulfilment, Schlüssellieferant, Schlüsselkunde — und kläre die Novation vor dem Closing.

Warum der Kauf aus der Masse sauberer ist als ein normaler Unternehmenskauf

  • § 75 Abs. 2 AO — die Haftung des Betriebsübernehmers für Betriebssteuern des Vorgängers gilt ausdrücklich nicht für den Erwerb aus einer Insolvenzmasse. Beim Kauf eines gesunden Unternehmens ist genau das eines der größten Risiken.
  • § 25 HGB — die Haftung bei Firmenfortführung wird beim Erwerb aus der Masse regelmäßig ausgeschlossen bzw. greift nach herrschender Auffassung nicht; die Abrede gehört trotzdem ausdrücklich in den Kaufvertrag.
  • Altverbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen vor Verfahrenseröffnung trägt der Erwerber nach ständiger BAG-Rechtsprechung nicht mit — der laufende Betrieb geht über, die Schulden bleiben in der Masse.

Allgemeine Informationen zur deutschen Rechtslage, keine Rechtsberatung und keine Aussage über dieses Unternehmen. Für den konkreten Fall zählt allein, was Verwalter und Kaufvertrag sagen.

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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist Werth GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werth GmbH wurde am 04.08.2026 beim Hamburg eröffnet (Az. 67h IN 189/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von Werth GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Hamburg. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 67h IN 189/26 geführt.

Wie lautet die Registernummer von Werth GmbH?+

Werth GmbH ist im amtlichen Register unter HRB HRB 152703 eingetragen.

Wer ist der Insolvenzverwalter von Werth GmbH?+

Dr. Tjark Thies, Hamburg wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Kann Werth GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

Was jetzt? Käufer-Leitfaden

Wie läuft ein Asset-Deal aus einer Insolvenz ab? Welche Fristen musst du kennen? Wann sprichst du am besten mit dem Verwalter?