EigenverwaltungInsolvenz eröffnetFrühe Phase · 7d

ENVIDATEC GmbH

Aktenzeichen: 67b IN 131/26Insolvenzgericht: HamburgBundesland: Hamburg

Energieeffizienz- und Energietechnik-Dienstleister, seit 2001 aktiv, entwickelt und vermarktet Energiespartechniken.

envidatec.comwahrscheinlich
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Verfahrensstand
Insolvenz eröffnet
Tag 7
Bieterfenster
noch ~84 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Hamburg
Hamburg
Branche
B2B-Dienstleistungen
verwalter
Dr. Tjark Thies
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ENVIDATEC GmbH (Hamburg, 21079) wurde am 02.09.2026 beim Hamburg eröffnet (Az. 67b IN 131/26). Verfahrensart: Eigenverwaltung. Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Tjark Thies bestellt. Forderungen sind bis zum 30.10.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. ENVIDATEC GmbH ist eine eingetragene GmbH, gegründet am 18.05.2001. Als Gegenstand des Unternehmens ist eingetragen: Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Energietechnik, insbesondere im Zusammenhang mit Techniken, die den Energieverbrauch regeln oder messen sowie das Übertragen dieser Daten ermöglichen. Ferner das Entwickeln und Vermarkten dieser Techniken..

Fakten aus Bekanntmachung und Register, die bestimmen, wie du diesen Fall angehst.

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

67b IN 131/26 : Über das Vermögen der ENVIDATEC GmbH, Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Energietechnik, insbesondere im Zusammenhang mit Te, Nartenstraße 19, 21079 Hamburg (AG Hamburg, HRB 80977), vertr. d: […]. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt […], Tel.: 040 432 080 0. Die GläubigeVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
67b IN 131/26 : Über das Vermögen der ENVIDATEC GmbH, Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Energietechnik, insbesondere im Zusammenhang mit Te, Nartenstraße 19, 21079 Hamburg (AG Hamburg, HRB 80977), vertr. d: […]. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt […], Tel.: 040 432 080 0. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.10.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 30.11.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Stellungnahmen zu folgenden Themen: - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO) und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: - Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 und 272 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - Die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem […], schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Amtsgericht Hamburg, 01.09.2026 Datenschutzhinweise: Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
ENVIDATEC GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 80977 · Amtsgericht Hamburg
Sitz
Hamburg, 21079
Geschäftsadresse
Nartenstraße 19, 21079, Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Energietechnik, insbesondere im Zusammenhang mit Techniken, die den Energieverbrauch regeln oder messen sowie das Übertragen dieser Daten ermöglichen. Ferner das Entwickeln und Vermarkten dieser Techniken.
Stammkapital
€100.000
Gegründet am
18.05.2001
Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Unternehmensprofil

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Verfahren eröffnet. Ab jetzt kostet jede Woche Masse, deshalb laufen übertragende Sanierungen meist zwischen Eröffnung und Berichtstermin. Das ist das eigentliche Kauffenster.

Nächster TerminAnmeldefrist — Gläubigerfrist, nicht deine2026-10-30 · in 50 Tagen

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Wichtige Fristen

Anmeldefrist
30.10.2026
§174 InsO — Deadline für die Anmeldung von Forderungen beim Verwalter.
Berichtstermin
30.11.2026
§29 InsO — erste Gläubigerversammlung, Verwalter präsentiert Sanierungs- vs. Verwertungsplan.
Prüfungstermin
30.11.2026
§29 InsO — Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Weitere QuellenZusätzliche Verifikations-Quellen — direkt in den passenden Blick des Zielsystems verlinkt.
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist ENVIDATEC GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ENVIDATEC GmbH (Hamburg, 21079) wurde am 02.09.2026 beim Hamburg eröffnet (Az. 67b IN 131/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von ENVIDATEC GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Hamburg. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 67b IN 131/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von ENVIDATEC GmbH?+

Dr. Tjark Thies, Hamburg wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Bis wann müssen Forderungen angemeldet werden?+

Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 30.10.2026 beim Insolvenzverwalter anmelden.

Was ist der eingetragene Gegenstand des Unternehmens von ENVIDATEC GmbH?+

Im Register ist als Gegenstand des Unternehmens eingetragen: Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Energietechnik, insbesondere im Zusammenhang mit Techniken, die den Energieverbrauch regeln oder messen sowie das Übertragen dieser Daten ermöglichen. Ferner das Entwickeln und Vermarkten dieser Techniken..

Kann ENVIDATEC GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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