Auffanggesellschaft

Neue oder bereits bestehende Gesellschaft des Käufers, die im Zuge einer übertragenden Sanierung Betrieb, Vermögenswerte und Mitarbeiter aus der Insolvenzmasse übernimmt und fortführt — das praktische Vollzugsvehikel des Asset-Deals.

Die Auffanggesellschaft ist der Rechtsträger, über den ein Investor den Erwerb im Rahmen einer übertragenden Sanierung praktisch vollzieht. Sie kann eine bereits bestehende operative Gesellschaft des Käufers sein — etwa bei einem strategischen Konsolidierer, der den insolventen Betrieb in eine vorhandene Tochtergesellschaft integriert — oder eigens für die Transaktion neu gegründet werden, häufig als GmbH und in der Praxis oft als „NewCo” bezeichnet.

Die Auffanggesellschaft schließt den Asset-Kaufvertrag mit dem Insolvenzverwalter, übernimmt die vereinbarten Vermögensgegenstände und tritt — sofern Mitarbeiter übernommen werden — kraft § 613a BGB automatisch in deren Arbeitsverhältnisse ein. Bei einer Neugründung müssen parallel Finanzierung, Geschäftsführung, Gesellschaftsregistrierung und ggf. benötigte Lizenzen rechtzeitig vor dem geplanten Closing stehen — ein häufiger Zeitengpass bei knapp bemessenen Bieterverfahren.

Nicht zu verwechseln mit der Transfergesellschaft: Während die Auffanggesellschaft den operativen Betrieb fortführt und dauerhaft Arbeitgeber der übernommenen Belegschaft wird, ist die Transfergesellschaft eine befristete Auffanglösung ausschließlich für Mitarbeiter, die nicht in den übernehmenden Betrieb wechseln. Für Käufer ist frühzeitige Klarheit über die Struktur der eigenen Auffanggesellschaft — bestehende Einheit oder NewCo — ein wesentlicher Baustein eines belastbaren Angebots im Bieterverfahren.

Verwandte Begriffe

Auffanggesellschaft · Wissen · Übernahme-Radar