Übertragende Sanierung
Übertragung eines noch werthaltigen Betriebs oder Betriebsteils aus der Insolvenzmasse auf einen neuen oder bestehenden Rechtsträger — rechtlich ein Asset-Deal, wirtschaftlich der häufigste Weg, Arbeitsplätze, Verträge und Geschäftswert über die Insolvenz hinaus zu retten.
Bei der übertragenden Sanierung verkauft der Insolvenzverwalter den lebensfähigen Kern eines insolventen Unternehmens — Betrieb, Betriebsteil oder einzelne Geschäftsbereiche — als Ganzes an einen Investor, statt das Unternehmen stillzulegen und einzeln zu verwerten. Rechtlich handelt es sich um einen klassischen Asset-Deal: Der Käufer erwirbt die betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände, nicht die insolvente Gesellschaft selbst, die mit ihren Verbindlichkeiten zurückbleibt und anschließend liquidiert wird.
Davon zu unterscheiden ist die Sanierung im Rechtsträger — etwa über einen Insolvenzplan mit Share-Deal-Struktur —, bei der die insolvente Gesellschaft selbst fortbesteht und lediglich entschuldet wird. Die übertragende Sanierung ist demgegenüber der weitaus häufigere Weg: Praktisch immer läuft sie über eine bestehende oder eigens gegründete Auffanggesellschaft des Käufers, auf die Vermögenswerte, Verträge (mit Zustimmung der Vertragspartner) und — kraft § 613a BGB automatisch — die Arbeitsverhältnisse der übernommenen Mitarbeiter übergehen.
Für Käufer ist die übertragende Sanierung der Standardfall bei einem Erwerb aus der eröffneten Insolvenz: Sie erlaubt einen schnellen, oft binnen weniger Wochen nach Verfahrenseröffnung abgeschlossenen Erwerb des Going-Concern-Werts, ohne Altverbindlichkeiten zu übernehmen. Der Zeitdruck ist hoch — je länger ein Betrieb ohne Käufer weiterläuft, desto stärker sinkt der Fortführungswert, weshalb Verwalter frühzeitig, teils schon während der vorläufigen Verwaltung, einen Investorenprozess starten.
Verwandte Begriffe
- → Asset-Deal— Kauf einzelner Wirtschaftsgüter (Marke, Warenbestand, Verträge, Personal) statt der Gesell…
- → Going-Concern— Kauf des Unternehmens als fortführungsfähige Einheit — Personal, Kunden, Betrieb bleiben z…
- → Auffanggesellschaft— Neue oder bereits bestehende Gesellschaft des Käufers, die im Zuge einer übertragenden San…
- → § 613a BGB (Betriebsübergang)— Regelt, dass beim Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils alle Arbeitsverhältnisse auto…
- → Insolvenzverwalter— Vom Insolvenzgericht bestellter Vertreter der Insolvenzmasse. Übernimmt Verfügungsgewalt, …
- → Freihandverkauf— Verkauf von Massegegenständen außerhalb eines förmlichen Bieter- oder Versteigerungsverfah…