Debt-Equity-Swap

Umwandlung von Gläubigerforderungen in Geschäftsanteile am (sanierten) Unternehmen — typisches Gestaltungsmittel im Insolvenzplan oder StaRUG-Verfahren, mit dem die Passivseite entschuldet wird, ohne die Masse mit Barmitteln zu belasten.

Beim Debt-Equity-Swap verzichten Gläubiger auf einen Teil oder die Gesamtheit ihrer Forderung gegen Ausgabe neuer Geschäftsanteile am Schuldnerunternehmen. Rechtsgrundlage im Insolvenzplan ist § 225a InsO, der ausdrücklich vorsieht, dass der Plan die Umwandlung von Forderungen in Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte regeln kann — gegen den Willen der Alt-Gesellschafter, deren Zustimmung dafür nicht erforderlich ist (Anteilseignerrechte werden im Plan überstimmt). Im StaRUG-Verfahren ist der Debt-Equity-Swap ebenso als Restrukturierungsmaßnahme vorgesehen.

Wirtschaftlich reduziert der Swap die Verschuldung des Unternehmens sofort und ohne Liquiditätsabfluss — die Gläubiger werden vom Fremdkapitalgeber zum Gesellschafter und tragen das künftige unternehmerische Risiko mit, statt eine (oft niedrigere) Quotenzahlung zu erhalten. Für Gläubiger ist der Swap nur attraktiv, wenn der Fortführungswert der sanierten Gesellschaft die erwartete Insolvenzquote übersteigt — die Bewertung der neuen Anteile ist entsprechend zentraler Streitpunkt der Planverhandlung.

Für Käufer und Investoren ist der Debt-Equity-Swap primär als Einstiegskanal relevant: Wer Forderungen gegen ein Krisenunternehmen günstig am Sekundärmarkt (Loan-to-Own-Strategie) erwirbt, kann sie im Rahmen des Plans in eine Mehrheits- oder Kontrollbeteiligung wandeln — ein alternativer Weg zum klassischen Asset- oder Share-Deal, der besonders bei Eigenverwaltungs- und StaRUG-Fällen mit fortführungsfähigem Kerngeschäft vorkommt.

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