Vorläufige InsolvenzSicherungsmaßnahme

HWS Hauswirtschaftsservice GmbH

Aktenzeichen: 53a IN 172/26Insolvenzgericht: LübeckBundesland: Schleswig-Holstein

HWS Hauswirtschaftsservice GmbH bietet hauswirtschaftliche Dienstleistungen, Informationen zur Größe fehlen.

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Verfahrensstand
Sicherungsmaßnahme
Bieterfenster
noch ~76 Tage
Insolvenzgeld-Fenster
Gericht / Region
Lübeck
Schleswig-Holstein
Branche
B2B-Dienstleistungen
verwalter
Dr. Christoph Morgen
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Der Sachstand

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HWS Hauswirtschaftsservice GmbH (Lübeck, 23558) wurde am 27.07.2026 beim Lübeck beantragt (Az. 53a IN 172/26). Verfahrensart: Vorläufige Insolvenz. Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Christoph Morgen bestellt.

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Vorläufige InsolvenzHRB HRB 8807 HLBieterfenster ~76 Tage

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Amtliche Veröffentlichung

Vollständiger Text des §9-InsO-Eröffnungsbeschlusses aus insolvenzbekanntmachungen.de.

53a IN 172/26 In dem Verfahren über den Antrag d. HWS Hauswirtschaftsservice GmbH, Karpfenstraße 21, 23558 Lübeck, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 8807 HL - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: Zur SicherunVollständige Bekanntmachung anzeigen ↓
53a IN 172/26 In dem Verfahren über den Antrag d. HWS Hauswirtschaftsservice GmbH, Karpfenstraße 21, 23558 Lübeck, vertreten durch: […] Registergericht: Amtsgericht Lübeck Register-Nr.: HRB 8807 HL - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 27.07.2026 um 11:55 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt […], Telefon: 040 22667-7, Telefax: 040 22667-888. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Bankguthaben und Außenständen sowie die Eröffnung und Führung eines Insolvenzsonderkontos durch den vorläufigen Insolvenzverwalter. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt und einstweilen eingestellt; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Dies gilt nicht für bevorrechtigte Gläubiger nach §§ 850 d Abs. I, 850 f Abs. II ZPO, soweit diese von ihrem Vorrecht Gebrauch machen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Lübeck Am Burgfeld 7 23568 Lübeck einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 27.07.2026

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 9 InsO. Namen natürlicher Personen wurden entfernt. Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de.

Handelsregister-Auszug

Öffentliche Daten aus dem elektronischen Handelsregister (AD-Auszug).

Rechtsname
HWS Hauswirtschaftsservice GmbH
Rechtsform
GmbH
Registernummer
HRB HRB 8807 HL · Amtsgericht Lübeck
Sitz
Lübeck, 23558
Geschäftsadresse
Karpfenstraße 21, 23558, Lübeck
Gegenstand des Unternehmens
Hauswirtschaftliche Leistungen.
Stammkapital
Gegründet am
Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

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Vorläufiges Verfahren. Der vorläufige Verwalter sichert die Masse und kann den Betrieb in der Regel noch nicht übertragen — aber genau jetzt entsteht die Bieterliste. Wer hier bekannt ist, wird später gefragt.

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Wichtige Fristen

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Berichtstermin
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Fragen & Leitfäden

Häufige Fragen

Ist HWS Hauswirtschaftsservice GmbH insolvent?+

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HWS Hauswirtschaftsservice GmbH (Lübeck, 23558) wurde am 27.07.2026 beim Lübeck beantragt (Az. 53a IN 172/26).

Welches Gericht ist für die Insolvenz von HWS Hauswirtschaftsservice GmbH zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?+

Zuständig ist das Lübeck. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 53a IN 172/26 geführt.

Wer ist der Insolvenzverwalter von HWS Hauswirtschaftsservice GmbH?+

Dr. Christoph Morgen, Hamburg wurde vom Gericht zum Insolvenzverwalter bestellt. Kaufinteressenten und Gläubiger wenden sich direkt an den Verwalter.

Kann HWS Hauswirtschaftsservice GmbH oder Teile davon übernommen werden?+

In vielen Insolvenzverfahren werden der Geschäftsbetrieb oder einzelne Vermögenswerte im Rahmen einer übertragenden Sanierung (Asset-Deal) veräußert. Kaufinteressenten wenden sich an den bestellten Insolvenzverwalter; die amtlichen Eckdaten und Fristen oben sind der Ausgangspunkt.

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